Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass sie eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern möchte. Das soll im Rahmen einer Novelle des Gesetzes geschehen. Der DGB hat jetzt ausgerechnet, wie hoch diese Mindestvergütung sein müsste, damit sie sinnvoll ist. Als Grundlage hat er 80 Prozent der Durchschnitts-Azubivergütungen genommen.

Bezogen auf die Zahlen aus dem Jahr 2017 würde das für Auszubildende im ersten Jahr mindestens 635 Euro bedeuten, im zweiten Jahr 696, im dritten 768 und im vierten 796 Euro. Aktuell ist in vielen Ausbildungsberufen die Bezahlung deutlich schlechter. Angehende Friseur/innen beispielsweise werden je nach Bundesland deutlich niedriger bezahlt, im Durchschnitt liegt ihre Vergütung bei 406 Euro. Der DGB geht davon aus, dass von einer Mindestausbildungsvergütung in der von ihm berechneten Höhe rund 162.000 Jugendliche profitieren würden.

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sieht darin ein wirksames Instrument gegen Ausbildungsabbrüche. Dabei nennt auch sie als Beispiel die Friseurbranche, in der pro Jahr rund 10.000 junge Menschen ihre Ausbildung beginnen, aber nur gut die Hälfte von ihnen bis zur Prüfung durchhält. Hannacks erwartet, dass eine Mindestausbildungsvergütung die Attraktivität der dualen Berufsbildung steigern wird. Die Betriebe könnten über höhere Vergütungen auch ihre Wertschätzung für die Azubis zeigen. "Azubis sind kommende Fachkräfte und nicht billige Arbeitskräfte", so die Gewerkschafterin.

Auch die ver.di Jugend macht sich seit Langem für eine Mindestausbildungsvergütung stark: Auszubildende müssten von ihrem Lohn selbstbestimmt leben können, ohne auf finanzielle Unterstützung durch die Familie oder den Staat angewiesen zu sein. hla

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