Das Hamburger Landesarbeitsgericht (LAG) muss erneut untersuchen, ob der Verein „DHV – Die Berufsgewerkschaft e. V.“ eine tariffähige Gewerkschaft ist. So hat es das Bundesarbeitsgericht (BAG) Ende Juni entschieden. Damit haben der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), seine Mitgliedsgewerkschaften ver.di, NGG und IG Metall sowie die Bundesländer Berlin und Nordrhein-Westfalen einen Teilerfolg erzielt mit ihrer Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des LAG.

In Hamburg war dem DHV hinreichende Durchsetzungskraft gegenüber der Arbeitgeberseite und eine leistungsfähige Organisation bescheinigt worden. Auf der Grundlage seiner bisherigen Feststellungen wollte der Erste Senat des BAG aber „über die Tariffähigkeit des DHV nicht abschließend befinden“ und verwies daher laut eigener Pressemitteilung die Sache „zur weiteren Sachaufklärung – vor allem über die Mitgliederzahl des DHV und darauf bezogene Organisationsgrade in den beanspruchten Zuständigkeitsbereichen – an das Landesarbeitsgericht zurück“.

ver.di-Vize Andrea Kocsis gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass „damit endlich geklärt werden kann, wie es um die Mächtigkeit des DHV wirklich steht". Die Kurzbezeichnung DHV geht auf den „Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband" von 1893 zurück. Heute gehört der Verein dem Christlichen Gewerkschaftsbund an. Er hatte immer betont, zu einer nachvollziehbaren, schlüssigen Darlegung seiner „Mächtigkeit“ nicht verpflichtet zu sein. Vor zehn Jahren bereits hatte das Fernseh-Magazin „Report Mainz“ unter dem Titel „Gekaufte Pseudo-Gewerkschaften“ über den DHV berichtet. hem