Seit mehr als einem Jahr tagt die Rentenkommission, die die Bundesregierung einsetzt hat, um „Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 zu finden“. So steht es zumindest auf der Website des Bundesarbeitsministeriums. Die Kommission soll das Fundament schaffen „für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag“. Im März 2020 soll der Bericht vorliegen.

Doch über ihre Arbeit dringt bislang nur sehr wenig nach außen. Es ist aber recht wahrscheinlich, dass auch über die Anhebung des Renteneintrittsalters diskutiert wird. Insbesondere die Arbeitgeber und ihnen nahestehende Wissenschaftler*innen und Institute bringen den späteren Rentenbeginn seit Jahren ins Gespräch, liegt ihr Hauptaugenmerk doch darauf, den Rentenbeitrag möglichst gering zu halten, weil sie ihn für ihre Beschäftigten zur Hälfte tragen.

Nach bisherigen Planungen soll das Renteneintrittsalter bis zum Jahr 2029 auf 67 Jahre ansteigen. Seit 2011 muss Jahr für Jahr ein Jahrgang länger arbeiten, ab 2029 müssen alle 1964 und später Geborenen bis zu ihrem 67. Geburtstag arbeiten, um die volle gesetzliche Rente beantragen zu können. Ausnahme sind langjährig Versicherte.

Das Institut für Arbeit und Qualifizierung (IAQ) der Universität Duisburg-Essen hat jüngst aktuelle Forschungsergebnisse zum Einfluss des Arbeitslebens auf die Lebenserwartung vorgelegt. Danach besteht ein enger Zusammenhang zwischen beiden Faktoren. Wer eine hohe Arbeitsbelastung hatte, bei dem ist die Wahrscheinlichkeit, früher zu sterben, höher als bei niedriger Belastung. Ein ähnliches Ergebnis zeigen auch Forschungen zur Einkommenshöhe. „Die Wirkungen der Arbeitsbelastungen scheinen also auch über die Erwerbsphase hinaus fortzuwirken“, schreiben die IAQ-Forschenden Susanne Eva Schulz und Martin Brussig. Sie gehen davon aus, dass Personen mit höherer Bildung oft in höheren Einkommenspositionen anzutreffen sind, wo sie verträglichere Arbeitsbedingungen haben.

Keine feste Grenze

Das bedeutet aber auch, dass für Menschen mit (körperlich) belastenden Jobs ein späteres Renteneintrittsalter nur schwer vorstellbar ist. Das sehen Mitglieder der Rentenkommission allerdings anders. Axel Börsch-Suppan vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München hat sich bereits in der Vergangenheit immer wieder für eine längere Lebensarbeitszeit ausgesprochen. Bis 2054 könnte das Renteneintrittsalter nach seinen Vorstellungen auf 69 Jahre steigen. Börsch-Suppan favorisiert keine feste Altersgrenze, spricht mal davon, diejenigen, die länger arbeiten können, in die Pflicht zu nehmen, damit andere früher gehen können. Oder er will das Arbeitsleben aufteilen in Zeiten für angenehme oder harte Jobs. So bleibt bis zum März abzuwarten, ob sich die Rentenkommission auf gemeinsame Vorschläge einigen kann und was davon die Bundesregierung umsetzen will und kann. hla

Begleitende Informationen zur Arbeit der Rentenkommission beim Deutschen Gewerkschaftsbund unter rentenkommission.de