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Der Friseurbesuch bleibt eine haarige AngelegenheitFoto: Jens Büttner/dpa

Die Infektionsgeschwindigkeit der Corona-Pandemie in Deutschland hat abgenommen, jetzt wird in kleinen Schritten daran gearbeitet, mehr Eigenverantwortlichkeit zu ermöglichen, unterbrochene Wertschöpfungsketten wiederherzustellen und geschlossene Dienstleistungsangebote wieder zu eröffnen. Immer wieder werden die Lockerungen auf den Prüfstand gestellt. Damit diese schrittweise Öffnung gelingt, müssen Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen überall und ganz besonders in Arbeitsbereichen mit Personenkontakten im Mittelpunkt stehen. Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die verbindlichen Arbeitsschutzstandards Sars-Cov-2 erlassen, deren Umsetzung zum Schutz der Beschäftigten unerlässlich ist.

"Alle Arbeitgeber aller Branchen sind gefordert, unter Beteiligung der Betriebs- und Personalräte, für alle Arbeitsplätze Gefährdungsbeurteilungen konsequent durchzuführen", sagt der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Neben den klassischen Gefährdungen und den psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, die bislang in den meisten Branchen im Mittelpunkt von Gefährdungsbeurteilungen gestanden haben, müssten jetzt auch systematisch die infektiologischen Aspekte des Coronavirus aufgenommen werden. Daran müssten sich alle Maßnahmen messen lassen. "Wir fordern Vorfahrt für den Arbeitsschutz der Beschäftigten und eine deutliche, dauerhafte Stärkung der personellen Ressourcen der Arbeitsschutzbehörden", so Werneke.

Obwohl die Arbeitgeber bisher schon gesetzlich verpflichtet waren, Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsplätze zu erstellen, ist dies jedoch noch nicht die Regel. Bei einer Betriebsbefragung im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass nur in 53,9 Prozent in Betrieben aller Wirtschaftszweige tatsächlich Gefährdungsbeurteilungen erfolgt sind. Gerade in der derzeitigen Situation ist das nicht länger hinnehmbar. ver.di fordert, dass die Gewerbeaufsichtsämter der Länder, die als staatliche Behörden für die Arbeitsschutzkontrolle und -⁠aufsicht verantwortlich sind, deutlich gestärkt und personell ausgebaut werden müssen.

In die Betriebe

In der Zeit von 2007 bis 2017 haben die fachlichen Aufgaben deutlich zugenommen, und die Anzahl der Betriebsstätten ist in diesem Zeitraum um 14,4 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum sank jedoch bundesweit die Anzahl der Gewerbeärzte von 158 im Jahr 2007 auf 68 im Jahr 2017. Zwar erfolgte in anderen Teilbereichen ein Personalaufbau, dieser reicht jedoch nicht aus. Am deutlichsten wird dies durch einen Blick auf die Intervalle von Arbeitsschutzkontrollen im Betrieb. So stieg bundesweit der durchschnittliche Turnus von Arbeitsschutzkontrollen in Betriebsstätten von alle 10,5 Jahre im Jahr 2007 auf 22,5 Jahre im Jahr 2017. red./hla