Lohnlücke klafft weiter

Ungleichheit – Bereits am 10. März war in diesem Jahr der Equal Pay Day, der Tag, bis zu dem Frauen arbeiten müssten, um durchschnittlich auf das gleiche Einkommen zu kommen, das Männer bereits im Vorjahr verdient haben. In diesem Jahr ist der Tag wieder ein paar Tage nach vorne gerutscht, denn die Einkommensdifferenz hat sich um einen Prozentpunkt verringert. 2020 haben Frauen 18 Prozent weniger verdient als Männer: Ihr Stundenlohn lag im Durchschnitt bei 18,62 Euro brutto, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Männer erhielten 4,16 Euro mehr. 71 Prozent dieser Differenz erklärt das Statistische Bundesamt strukturbedingt: Frauen arbeiten häufiger in Branchen und Berufen, die schlechter bezahlt werden, sind seltener in Führungspositionen anzutreffen und arbeiten häufiger in Teilzeit oder Minijobs. Allerdings haben Frauen auch bei vergleichbarer Tätigkeit und gleichwertiger Qualifikation 2018 sechs Prozent weniger pro Stunde verdient als Männer.

destatis.de

Externe Einstellungen nötig

Geldwäsche – Mitte Februar hat der Bundestag das Geldwäschegesetz verschärft. Damit verbunden ist eine Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung. Um das in der Praxis auch umsetzen zu können, fordert die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle dringend mehr Fachpersonal. Die Financial Intelligence Unit (FIU) müsse als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen modernisiert und schlagkräftig gemacht werden, bislang war sie Teil des Zollkriminalamts mit Sitz in Köln. Dazu sei es erforderlich, externes Fachpersonal einzustellen – und nicht das vorhandene Personal zu Lasten des gesamten Zolls umzuschichten. Der neu gefasste Geldwäschestrafbestand und die derzeit schon schwierige organisatorische und fachliche Lage der FIU machen es aus Sicht von ver.di notwendig, die FIU auf insgesamt rund 800 Beschäftigte aufzustocken. Den Vorschlag der Generalzolldirektion, insgesamt 650 Beschäf-tigte aus anderen Bereichen der Zollverwaltung in die FIU umzusetzen, kritisiert ver.di. Es müssten unverzüglich 450 fachkundige Beschäftigte extern eingestellt werden. Die Schwächung von ohnehin ebenfalls stark unterbesetzten anderen Aufgabenbereichen lehne ver.di entschieden ab.

Schutz ist dringend erorderlich

Betriebsrätestärkungsgesetz – Mitte Februar sollte im Bundeskabinett der Referent*innenentwurf zum Betriebsrätestärkungsgesetz beraten werden. Doch der Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen, Unionspolitiker*innen hatten sich insbesondere an dem vorgesehenen verbesserten Kündigungsschutz für die Initiator*innen von Betriebsratswahlen gestört. Gerade sie bräuchten einen besonderen Kündigungsschutz, sagt die Leiterin des ver.di-Bereichs Mitbestimmung, Kerstin Jerchel. Denn Arbeitgeber*innen, die keinen Betriebsrat wollten, versuchten häufig, durch Kündigungen Neuwahlen zu verhindern. Hier habe der Gesetzentwurf gute Ansätze. "Nur durch starke Mitbestimmungsrechte kommen die Demokratie im Betrieb und die wichtige Rolle der Betriebsräte bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen zur Geltung", so Jerchel. Im Januar hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund in einer Stellungnahme zum Referent*innenentwurf zudem mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte bei Digitalisierung und Weiterbildung gefordert.

verdi.de/wegweiser/mitbestimmung/betriebsrat

Eigenbeschäftigung statt Schwarzarbeit

Paketbranche – Die Staatsanwaltschaft Osnabrück und das Hauptzollamt Osnabrück haben Mitte März ein kriminelles Subunternehmensnetzwerk von Firmen aus der Paket- und Kurierdienstbranche zerschlagen. Das Netzwerk ist aus Sicht der stellvertretenden ver.di-Vorsitzenden Andrea Kocsis symptomatisch für untragbare Zustände in der Branche: "Die großen Paketdienstleister lagern nicht nur Arbeit an andere Unternehmen aus, sondern auch ihre unternehmerische Verantwortung gegenüber den für sie tätigen Beschäftigten." Leidtragende von solchen SubSub-Modellen seien die Kurierfahrer*innen sowie die Paketzusteller*innen mit schlechten und teils ausbeuterischen Arbeitsbedingungen. Aus Sicht von ver.di ist dieser Fall keine Ausnahme. Immer wieder förderten Kontrollen derartige kriminelle Strukturen zu Tage. Daher müssten die Kontrollen flächendeckend ausgeweitet werden – auch wegen der Nachunternehmerhaftung. Diese nimmt beauftragte Paketdienstleister für Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn, die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und bei Arbeitszeitverstößen in die Mithaftung.

Der Mindestlohn gehört angehoben

Mindestlohn – ver.di begrüßt die Pläne der Bundesminister Olaf Scholz und Hubertus Heil, beide SPD, sich für eine schnelle Anhebung des Mindestlohns und eine bessere Tarifbindung einzusetzen. "Die Ankündigung, den Weg für eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro bereits im Jahr 2022 zu ebnen, ist ein wichtiges Signal für Beschäftigte in Niedriglohnbereichen", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Ebenso elementar sei es, mit einem Bundestariftreuegesetz die Tarifbindung bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu stärken und Lohndumping wirksam zu verhindern. Der Ankündigung der beiden Minister zufolge soll der Mindestlohn wie etwa auch in Frankreich und Portugal künftig oberhalb von 60 Prozent des Medianlohns liegen. Zudem sollen Zulagen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.