Anfang März hat der Bundestag die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle begrüßte bei der damit verbundenen Schaffung von Regelungen für neue Mobilitätsdienste die Einführung von Sozialstandards. Das hatte ver.di gefordert, um Sozialdumping zu vermeiden. Kommunen können jetzt Mindestvorgaben unter anderem zu Entlohnung, Arbeitszeit- und Pausenregelungen bei den neuen "Gebündelten Bedarfsverkehren" festlegen, allerdings sind sie dazu nicht verpflichtet. In Großstädten können diese Vorgaben unter bestimmten Umständen auch für Mietwagen vorgegeben werden. Behle kritisierte, dass im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die Novellierung des Gesetzes keine Verbesserungen erzielt wurden, die Sozialdumping verhindern

"Im ÖPNV werden Aufträge im Schnitt alle acht Jahre neu vergeben, den Beschäftigten drohen dann Arbeitsplatzverlust oder schlechtere Arbeitsbedingungen", warnte sie. In Deutschland seien zudem sogenannte eigenwirtschaftliche Antragsteller im Vorteil gegenüber kommunalen und tarifgebundenen Unternehmen, da sie soziale Standards nicht einhalten müssen und damit Kosten sparen würden. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Das Personenbeförderungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für den Verkehr mit Bussen, Straßen- und U-Bahnen, aber auch für Taxen, Mietwagen, Pooling-Dienste und On-Demand-Verkehre. Pooling-Dienste bieten auf Online-Plattformen Fahrten für mehrere voneinander unabhängige Fahrgäste an, dazu zählen Uber, Moia oder Berlkönig. On-Demand-Verkehre verkehren nach Voranmeldung, dazu zählen unter anderem Anruf-Sammeltaxen, die öffentlichen Personennahverkehr ergänzen.

Die Bundesregierung will jetzt außerdem mit einem Gutachten die Absicherung von Sozialstandards bei eigenwirtschaftlichen Aufträgen und Pooling-Verkehren untersuchen lassen. Mira Ball, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Busse und Bahnen, weist darauf hin, dass insbesondere die tarifgebundenen privaten Unternehmen unter enormem Druck stehen, denn sie müssten sich an eigenwirtschaftlichen Verfahren beteiligen, um Aufträge nicht zu verlieren. Im privaten Bereich geht es oft um kleine Liniennetze, so dass nicht immer ganze Unternehmen vor dem Aus stehen. "Es verlieren mal 10, mal 15 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz. Das erreicht nicht so großes Aufsehen, aber für die Beschäftigten ist es eine Tragödie. Auch sie verdienen Schutz", sagt Ball.