Im November 2021 wird bei allen erwerbstätigen Mitgliedern, bei denen der Beitrag im Jahr 2021 trotz Tariferhöhungen noch nicht angehoben wurde, der Gewerkschaftsbeitrag gemäß dem durchschnittlichen Tarifabschluss der jeweiligen Branche angeglichen. Nach der ver.di-Satzung beträgt der Beitrag ein Prozent vom regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst. Mitglieder, die ihre Beiträge an uns durch Einzelüberweisung oder Dauerauftragszahlung entrichten, bitten wir, gegebenenfalls eine entsprechende Anpassung ihrer Überweisung oder ihres Dauerauftrages vorzunehmen.