Das Ordnungsamt und die Sorgen um die Sicherheit

In 50 deutschen Städten macht die am 1. Mai gestartete Mindest-Tour von ver.di und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Station. Überall findet im Rahmen der Initiative ein Umzug mit den rund drei Meter hohen "Hungerlöhner-Puppen" durch die Einkaufsviertel der Innenstädte statt. Überall? - Nein! Das Koblenzer Ordnungsamt hat den Umzug untersagt.

"Während es zunächst hieß, wir würden mit den Puppen gegen das Vermummungsverbot verstoßen, ist man jetzt um die Sicherheit der Passant/innen besorgt", so Volker Euskirchen, stellvertretender Geschäftsführer des ver.di-Bezirks Koblenz. Immerhin könnte es ein Feuer geben oder Panik ausbrechen, wenn die Puppen Feuer fangen würden. Sie könnten umfallen und jemanden verletzen. "Die Argumentation wirkt im fastnachtserprobten Rheinland-Pfalz fadenscheinig", so Euskirchen weiter. "Es wird wohl eher darum gehen, die ansässigen Betriebe, deren Beschäftigte teilweise selbst zu Niedrigstlöhnen arbeiten, vor kritischen Nachfragen schützen zu wollen."

Die Erlösung kommt am frühen Morgen der Veranstaltung. Der Oberbürgermeister höchstpersönlich erlaubt die für den Nachmittag geplante Mindestkarawane in der Löhrstraße - ein Happy End im Puppentheater.

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