Ausgabe 11/2007
Fünf Minuten Kontakt
Von Heike Langenberg |In den USA wurden fünf Kubaner zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, elementare Rechte werden verweigert. Für ihre Freilassung setzt sich auch ver.di ein
Von HEIKE LANGENBERG
Adriana Perez (links) und Olga Salanueva machten in Berlin auf das Schicksal ihrer inhaftierten Männer aufmerksam
Olga Salanueva ist zu Gast beim ver.di-Bundesvorstand. Mit gefasster Stimme erzählt die Kubanerin ihre Geschichte, nur unterbrochen von der Dolmetscherin. Eine Geschichte, die sie schon unzählige Mal vorgetragen hat und immer wieder erzählen muss. Denn sie will erreichen, dass ihr Mann René González und vier andere in den USA inhaftierte Kubaner freigelassen werden.
Wegen Spionage und Verschwörung ist González von einem Gericht in Florida Ende 2001 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die anderen Mitangeklagten haben teilweise lebenslängliche Haftstrafen mit Zusatzjahren bekommen. Am längsten soll Gerardo Hernández in Haft bleiben: zweimal lebenslänglich plus 15 Jahre. Bei ihm war auch Mord einer der Anklage- punkte.
Kubanisches Volk will sich vor Terrorismus schützen
Die fünf Kubaner hatten in den 90er Jahren im Auftrag der kubanischen Regierung in den USA Informationen über terroristische Aktivitäten von Exilkubanern gesammelt. Die Ergebnisse hatte die kubanische Regierung den USA 1998 bekannt gemacht. Die Folge war nicht etwa, dass gegen die geplanten Anschläge der Exilkubaner vorgegangen wurde. Stattdessen wurden die fünf Männer verhaftet, vor ein US-Gericht gestellt und verurteilt. "Es besteht die Notwendigkeit des kubanischen Volkes, sich vor Terrorismus zu schützen", sagt Olga Salanueva.
Ihrer Meinung nach ist das Urteil nicht unter regulären Bedingungen gefallen. Das Gericht in Miami, eine Hochburg der Exilkubaner, sei befangen gewesen. Die Beweismittel erklärten nicht plausibel, weshalb die Männer angeklagt seien, und die Urteile seien übermäßig. Außerdem würden den Angeklagten elementare Rechte vorenthalten, beispielsweise Kontakte zu ihren Familien. Die Arbeitsgruppe "Willkürliche Inhaftierungen" der UN-Menschenrechtskommission bewertete den Fall als eine willkürliche Inhaftierung der Kategorie III (schwerwiegende Zweifel an Durchschaubarkeit und Fairness eines Rechtsverfahrens). Auch zahlreiche Prominente, darunter neun Nobelpreisträger wie Günter Grass und Rigoberta Menchu oder auch der ehemalige amerikanische Justizminister Ramsey Clark, setzen sich für die Freilassung der fünf Kubaner ein.
"Wir sind nach dem Urteil sofort in die Berufung gegangen", sagt Olga Salanueva. Mittlerweile hat das zuständige Gericht in Atlanta entschieden, dass es einen neuen Prozess an einem anderen Ort geben muss. Die US-Regierung ging in Berufung. Ende August dieses Jahres hat es eine Anhörung dazu gegeben. Wann darüber entschieden wird, steht jedoch noch nicht fest.
Die fünf Männer sitzen derweil in fünf Gefängnissen über das ganze Land verteilt. Da vier der Pflichtverteidiger in Miami ansässig sind, haben sie kaum persönlichen Kontakt zu ihnen. Ihre Familien haben sie teilweise seit neun Jahren nicht mehr gesehen. Olga Salanueva verweigert die Regierung der USA ohne Angabe von Gründen jedes Jahr das Einreisevisum. "Wir können nur Briefe schreiben oder telefonieren", sagt sie. Da jedoch die Telefonminuten begrenzt sind und darauf auch Anrufe bei den Anwälten angerechnet werden, bleiben den Familien höchstens fünf bis sechs Minuten Telefonkontakt pro Woche.
Konventionen verletzt
"Wir wollen, dass der Fall bekannt wird. Wir fordern keine besondere Verhandlung, weil es sich um Kubaner handelt oder kein kubanisches Recht angewendet worden ist. Aber es sind internationale Konventionen verletzt worden und auch Rechte, die ihnen nach der amerikanischen Verfassung zustehen", sagt die Kubanerin. Anfang November war sie mit Adriana Perez, der Ehefrau von Gerardo Hernández, in Europa. Unter anderem führten die beiden Frauen in Berlin Gespräche mit verschiedenen Politikern.
Sie besuchten die ver.di-Jugend und wurden vom stellvertretenden ver.di-Vorsitzenden Frank Werneke empfangen. "Die Schilderung macht deutlich, dass parteiisch gehandelt wird und dass internationale Rechtsnormen verletzt werden", sagte er. Er versprach den Frauen, dass ver.di sich für die Männer einsetzen wird. Einen entsprechenden Beschluss hatte auch der ver.di-Bundeskongress Anfang Oktober in Leipzig gefasst.