Ausgabe 06/2010-07
ver.di und DGB: Verleger nur begrenzt beteiligen
Auf heftige Kritik stoßen beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und bei ver.di die Pläne der Niedersächsischen Landesregierung, von Januar 2011 an in Niedersachsen kommerziellen Lokalfunk zu genehmigen und Verlegerbeteiligungen zuzulassen. Dafür soll das Niedersächsische Landesmediengesetz novelliert werden.
Aus Sicht der Gewerkschaften muss geregelt werden, wie das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Meinungsvielfalt verankert werden kann. Wie der Gesetzgeber selbst in seiner Begründung anführt, bestehen besondere Gefahren für die Meinungsvielfalt aufgrund der Pressekonzentration auf lokaler und regionaler Ebene. Zwar gibt es in Niedersachsen 48 Tageszeitungsverlage, die 130 regionale Ausgaben herausgeben. Doch vor Ort steht der Bevölkerung in mehr als drei Vierteln der Landkreise und kreisfreien Städte nur eine einzige Tageszeitung zur Verfügung.
Meinungsvielfalt sichern
Daher monieren DGB und ver.di in ihrer Stellungnahme zum novellierten Mediengesetz "die umfangreiche Beteiligungsmöglichkeit von Verlegern". So sollen sich Verlage mit bis zu 49 Prozent an den neuen lokalen Kommerzsendern beteiligen dürfen. Zwar sieht das Gesetz vier Maßnahmen zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht vor, wie Programmbeiräte, Sendezeit für Dritte, Stimmrechtsbeschränkungen sowie Redaktionsstatuten. Diese Maßnahmen greifen jedoch zu kurz, und zwar quantitativ wie qualitativ, so der DGB.
ver.di befürchtet, dass bei einer derart weit gehenden Beteiligung von Verlegern an Lokalsendern die Meinungsvielfalt in Niedersachsen noch weiter in Gefahr gerät. "Kommerziellen Lokalfunk darf es daher nur bei einer Beteiligungsbegrenzung der Verleger auf 24,9 Prozent geben", fordert die ver.di-Medienexpertin Amadore Kobus. Zusätzlich müssten Verlage zur Sicherung der Meinungsvielfalt die oben genannten vier Maßnahmen einhalten. "Wenn schon kommerzieller Lokalfunk in Niedersachsen, dann so, dass die Meinungsvielfalt nicht noch weiter unter die Räder kommt", sagt der DGB-Landesvorsitzende Hartmut Tölle. "Das Gesetz muss dringend nachgebessert werden, sonst drohen Meinungsmonopole."
Große Bedenken hat der DGB darüber hinaus, dass sich Gebietskörperschaften an kommerziellem Lokalfunk beteiligen können. Es bestehe die Gefahr von "Bürgermeister-Sendern", so dass die Rolle der Medien als vierter Gewalt nicht gewahrt werde. Deshalb fordert der DGB, Bürgerrundfunk und kommerziellen Lokalfunk gleichberechtigt zu behandeln. So müsse es gleiche Maßstäbe für Lizenzen und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten geben. Dem Bürgerrundfunk komme eine wichtige Rolle zur Sicherung der Meinungsvielfalt sowie zur Förderung von Medienkompetenz zu, heißt es in der Stellungnahme. www.niedersachsen.dgb.de