UWE FOULLONG ist im ver.di-Bundesvorstand zuständig für den Bereich Finanzdienstleistungen

ver.di PUBLIK | ver.di hat schwere Einwände gegen das geplante Anlegerschutzgesetz erhoben, mit dem Bankkunden vor Schlechtberatung bei Geldanlagen geschützt werden sollen. Was spricht gegen dieses Gesetz?

UWE FOULLONG | Erst einmal spricht viel für dieses Gesetz. Darin gibt es gute Regelungen wie etwa die, dass die Kreditinstitute vom Gesetzgeber verpflichtet werden sollen, im Kundeninteresse zu beraten. Das ist eine langjährige Forderung von ver.di - und insofern begrüßen wir, dass der Gesetzgeber sich ihr jetzt anschließt. Aber vorgesehen ist dort auch, im Falle von Fehl- oder Falschberatungen die Beschäftigten in den Banken und Sparkassen zu bestrafen und sie mit einem bis zu zweijährigen Tätigkeitsverbot zu belegen. Das könnte am Ende zu einem Berufsverbot führen. Aus unserer Sicht eine völlig falsche Konsequenz. Denn nicht die Beschäftigten sind verantwortlich für Fehl- oder Falschberatungen, sondern das Management.

ver.di PUBLIK | Was tut ver.di, um die Beschäftigten zu schützen?

FOULLONG | Wir haben die Beschäftigten zunächst umfassend über die Absicht des Gesetzgebers informiert. Die Beschäftigten sind empört darüber, dass sie persönlich in Haftung genommen werden sollen. Sie werden vom Management unter einen sehr hohen Verkaufsdruck gesetzt. Sie bekommen Verkaufsvorgaben, die sie als abhängig Beschäftigte erfüllen müssen - und sollen dann in Erfüllung dieser Vorgaben auch noch bedroht und bestraft werden. Das ist der falsche Weg. Wir haben weit über 70000 Unterschriften dagegen gesammelt und den Verantwortlichen im Finanzausschuss des Bundestages übergeben - mit der Forderung, nicht Strafen gegen Beschäftigte vorzuschreiben, sondern das Management in Verantwortung zu nehmen.

ver.di PUBLIK | Wie könnten die Bankkunden besser geschützt werden?

FOULLONG | Indem die Bedingungen besser werden. Denn die Kundenberaterinnen und -berater in den Banken und Sparkassen wollen ja im Interesse der Kunden beraten. Wir wissen aus unseren Umfragen, dass die Beschäftigten gerade deswegen diesen Beruf gewählt haben. Aber sie werden durch den hohen Verkaufsdruck häufig daran gehindert. Sie werden angehalten, im Zweifel auch gegen das Kundeninteresse bestimmte Produkte zu verkaufen. Da entsteht ein Klima wie bei Drückerkolonnen. Das muss anders werden.

ver.di PUBLIK | Und wie geht es jetzt weiter?

FOULLONG | Am 11. Februar soll das Gesetz verabschiedet werden. Wir setzen darauf, dass die Politik unsere Kritik verstanden hat und das Tätigkeitsverbot herausnimmt. Sollte das nicht geschehen, werden wir unsere Forderungen natürlich weiter zur Geltung bringen. Im Interesse der Kundinnen und Kunden - und vor allem im Interesse der Kundenberaterinnen und Kundenberater.

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