Für Zigaretten und Schnaps kriegen Hartz-IV-Empfänger neuerdings ja sowieso kein Geld mehr, bald wird ihnen wohl auch das Lottospielen verboten. Der fürsorgende Staat will sie schließlich nicht nur vor der Alkohol- und der Nikotinsucht schützen, sondern per Glücksspiel-Staatsvertrag auch davor, dass sie bei Sportwetten oder beim Lotto so unvernünftig sind und „Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen“. Davon aber müsse, so das Landgericht Köln in einer Eilentscheidung gegen die staatliche (!) Westlotto-Gesellschaft, bei Hartz-IV-Empfängern ausgegangen werden. Ein privater (!) Lottokonkurrent aus Malta, ein Malteser sozusagen, hatte Spitzel in eine rheinische Lottobude geschickt, die sich zunächst lauthals über Details ihres vorgeblichen Hartz-IV-Daseins unterhalten und dann Sportwetten abgeschlossen hatten. Das alarmierte Kölner Landgericht entschied eilfertig im Sinne des privaten Maltesers. Der gleichnamige Aquavit soll übrigens nicht im Spiel gewesen sein. Henrik Müller