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Ausverkauf von GKK-Filialen – für einige Standorte gibt es BieterFoto: Koall/picture alliance/dpa

Galeria Karstadt Kaufhof (GKK) schließt Filialen: Das steht fest, bevor der Sachwalter im Schutzschirmverfahren, Arndt Geiwitz, Anfang Februar (nach Redaktionsschluss) den vorgeschriebenen Insolvenzplan beim Amtsgericht Essen einreicht. Wie viele und welche der Waren- hausfilialen betroffen sind, noch nicht.

Seit die GKK-Geschäftsleitung am 31. Oktober 2022 zum zweiten Mal innerhalb von nicht einmal drei Jahren ein Schutzschirmverfahren beantragt hatte, war über Schließungen und massiven Stellenabbau spekuliert worden. ver.di hatte von Anfang an deutlich gemacht, dass der GKK-Eigentümer, die Signa-Holding des österreichischen Immobilieninvestors René Benko, materiell für die nötige Sanierung aufkommen solle, nachdem die Beschäftigten in den zurückliegenden Jahren immer wieder auf Entgeltbestandteile verzichtet und damit längst erhebliche Beiträge für die Sicherung des Unternehmens beigesteuert hätten.

Ende Januar sickerten andere Details des Insolvenzplans durch – abseits der Filialschließungen: So berichtete die Lebensmittelzeitung am 26. Januar, dass die GKK-Gläubiger, etwa Lieferanten und Vermieter, mit insgesamt rund 50 Millionen Euro abgefunden werden sollen. Allerdings verhandelten Gläubiger und Schuldner bis zum letzten Moment über die Summe. Ein Insider berichtete außerdem über das mutmaßliche Aus der früheren Kaufhof-Zentrale in Köln, in der bisher noch Teile der GKK-Verwaltung untergebracht sind. Mit dem Zusammengehen von Galeria Kaufhof und Karstadt Anfang 2020 war die Geschäftsleitung bereits in die vormalige Karstadt-Verwaltung nach Essen umgezogen. Allerdings blieben Teile der IT, des e-Commerce und der Lohnbuchhaltung in Köln. Insgesamt arbeiten rund 1.200 Menschen in den Hauptverwaltungen. Neben der Schließung des Kölner Standortes soll es auch in diesem Bereich laut Lebensmittelzeitung "harte Einschnitte" geben. Eine Halbierung des Personalbestandes habe Sachwalter Geiwitz immerhin als "zu hoch gegriffen" bezeichnet.

Für einen Teil des Filialnetzes könnte es eine Zukunft unter anderer Bezeichnung und bei anderen Eigentümern geben. So bewirbt sich nach Informationen der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung Friedrich-Wilhelm Göbel, der Betreiber der erst seit einem guten Jahr bestehenden Dortmunder Modekette "Aachener" und frühere Geschäftsführer der Textilkette SinnLeffers, um 20 kleinere GKK-Standorte. Daneben soll es weitere Bieter geben, die sich für die Übernahme einiger Filialen interessieren. Zuvor stehen jedoch die Verhandlungen mit den Immobilienbesitzern an, die vermutlich mit ihren Mietforderungen heruntergehen müssen, um die Warenhausstandorte zu halten – egal ob unter alter oder neuer Leitung. Aus ver.di-Sicht sollte nun vor allem in die Modernisierung der Warenhäuser und die bessere Vernetzung des Onlinegeschäfts mit dem stationären Handel investiert werden.

FAQs: Was Du zu Galeria wissen musst

Wie kam es zu der Krise bei Galeria Karstadt Kaufhof?

Bei Karstadt begannen die Probleme vor fast 20 Jahren, als die nötige Modernisierung der Warenhäuser versäumt wurde. Erstmals verzichteten die Beschäftigten auf Entgeltbestandteile, um dem Unternehmen zu helfen. Mit Ex-Bertelsmann-Manager Thomas Middelhoff als Chef wurde es nicht besser: Er verkaufte Warenhaus-Immobilien, die zu schlechten Bedingungen zurückgemietet werden mussten, und kaufte Reiseunternehmen, bis kein Geld mehr da war.

Nach Filialschließungen, Schuldenerlass und dem Verlust vieler Arbeitsplätze ging Karstadt 2010 für einen symbolischen ­Euro an den Investor Nicolas Berggruen. Der verkaufte verbliebene Gebäude und Markenrechte, stieg aus der Tarifbindung und stieß Karstadt dann an die österreichischen Signa-Immobilien von ­René Benko ab.

Galeria Kaufhof schrieb hingegen so lange schwarze Zahlen wie das Warenhausunternehmen zum Metro-Konzern gehörte. Anders als bei Karstadt war hier auch in die Warenhäuser investiert worden. Doch Metro wollte die Warenhäuser loswerden und verkaufte sie 2015 an die ­kanadisch-amerikanische Hudson’s Bay Company. Von da an ging es mit ­Galeria Kaufhof bergab: Die Immobilien wurden ausgelagert, später verkauft. 2018 war die Pleite wegen zahlreicher Managementfehler kaum noch aufzuhalten.

Die Signa-Holding stieg auch hier ein, führte Karstadt und Galeria Kaufhof zusammen und setzte den ruinösen Kurs fort: schlechte Sortimentsauswahl, zu wenig Beschäftigte, Versäumnisse bei der Digitalisierung, zu ­hohe Mieten – die in etlichen Fällen an Signa als Immobilieneigentümer gezahlt werden mussten. Das alles brachte ­Umsatzeinbußen. Als im März 2020 ­wegen der Corona-Pandemie der erste Lockdown verfügt wurde, steckte Galeria Karstadt Kaufhof bereits tief in den Miesen.

Was ist ein Schutzschirmverfahren?

Diese 2012 eingeführte besondere Variante eines Insolvenzverfahrens bringt viele Vorteile für die Unternehmens­leitung, da sie selbst am Verfahren be­teiligt ist. Sie steht allerdings unter der Aufsicht eines Insolvenzgerichts und ­eines Sachwalters. Drei Monate lang haben die Gläubiger keinen Zugriff auf Vermögenswerte. In dieser Zeit muss ein Sanierungsplan ­erarbeitet werden; die Beschäftigten erhalten Insolvenzgeld, das die Bundesagentur für Arbeit auszahlt. Aus Unternehmenssicht besonders vorteilhaft sind verkürzte Fristen im Miet- und Arbeitsrecht während des Verfahrens. Voraussetzung ist ­jedoch, dass der Betrieb bei Antragstellung noch nicht zahlungs­unfähig ist, aber eine Insolvenz absehbar droht.

Wann wird ein Sozialplan abgeschlossen?

Nötig ist eine solche Vereinbarung bei ­einer Betriebsänderung. Dazu gehören auch Verkleinerungen wie bei Galeria, wo Filialen geschlossen und Beschäftigte in der Zentrale betriebsbedingte Kündigungen erhalten werden. In solchen ­Fällen schließen Betriebsrat beziehungsweise Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber einen Sozialplan ab, der die wirtschaftlichen Nach­teile der Betriebsänderung für die betroffenen Beschäftigten mildern soll.

Inhaltlich gehören unter anderem Berechnungsformeln für die Höhe von Abfindungen bei Arbeitsplatz­verlust in den Sozialplan, ebenso Regelungen für den Lohnausgleich bei Versetzungen, Besitzstandsklauseln, Kostenübernahme bei Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen, Bestimmungen zur betrieblichen Altersvorsorge. gg