Nun sollen die Betriebsräte das Chaos regeln Nach den Entlassungen in vielen hessischen Schlecker-Filialen herrscht nun Durcheinander. Die FDP, nurmehr eine Phantompartei, hat die Transfergesellschaft mit Zukunftschancen für die Entlassenen zum Scheitern gebracht. Jetzt führt der Insolvenzverwalter aus Neu-Ulm die Regie. Er ist weit weg, aber die Kündigungen sind persönlich ausgesprochen. Vielerorts haben sich derweil die ehemaligen Führungskräfte unsichtbar gemacht: Die Betriebsräte sollen die Not regulieren und das Chaos regeln.

Rückblick und Gegenwart: Wer durch Hessens Innenstädte lief, sah bedrückende Bilder: dunkle Läden, leer geräumte Regale, hier und da noch ein einsames Shampoo oder ein Gläschen Kindernahrung. Schlecker hat dicht gemacht. In Hessen sollen 180 Filialen der Drogeriekette mit rund 800 Beschäftigten, fast ausschließlich Frauen, geschlossen werden. Die genaue Zahl und auch die Auswahlkriterien bestimmt der Insolvenzverwalter, der strikt nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten handelt. ver.di Hessen und die Beschäftigten bei Schlecker haben sich im Laufe des März erneut enorm ins Zeug gelegt, um zu retten, was Anton Schlecker in den Sand gesetzt hat. So war der 10. März der Tag von 600 Schlecker-Frauen, die durch Frankfurt demonstrierten. Am 15. März gab es drei regionale Betriebsversammlungen, in Rüsselsheim, Frankfurt und Kassel - mit der Besonderheit, dass auch Beschäftigte aus Filialen, die keinen Betriebsrat haben, wie fast überall in Mittelhessen, teilnehmen konnten. Auch diese Versammlungen waren gut besucht.

Dennoch bleibt, so der Gewerkschaftssekretär Horst Gobrecht, "Enttäuschung bis ins Mark" bei denjenigen, die gehen müssen. Die Betriebsrätinnen stehen vor einer enormen Aufgabe. Zum Beispiel: Wie nachvollziehbar ist die Auswahl der Gekündigten, die der Insolvenzverwalter getroffen hat? Sie entscheidet über die Zukunft von Frauen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Und vor allem sind es die Gekündigten, die beraten und unterstützt werden, wenn sie sich jetzt einen neuen Arbeitsplatz suchen müssen. Oder eine Kündigungsschutzklage anstreben.

reb