"Der öffentliche Dienst braucht ein zukunftsfähiges niedersächsisches Personalvertretungsgesetz", sagte ver.di-Landesleiter Detlef Ahting bei der Vorstellung der Eckpunkte einer von ver.di geforderten Gesetzesreform in Hannover. Es geht um mehr Mitbestimmung.

"Ein novelliertes Personalvertretungsgesetz muss den neuen Herausforderungen gerecht werden und die Mitbestimmung von Personalräten bei politischen, sozialen, organisatorischen und technischen Veränderungen im öffentlichen Dienst stärken", so Ahting. Aufgrund vieler negativer Erfahrungen bei der Verwaltungsmodernisierung der letzten Jahre sei es notwendig, eine prozessbegleitende Mitbestimmung der Interessenvertretung auf "gleicher Augenhöhe" einzuführen. Im Personalvertretungsgesetz fehle es an effektivem Schutz und Beteiligung der Beschäftigten. "Umstrukturierungen, Privatisierungen oder Teilverlagerungen von Tätigkeiten an privatwirtschaftliche Unternehmen lösen Probleme aus, die der Mitgestaltung durch die Personalräte entzogen sind. Dies betrifft vor allem Gemeinschafts- und Mischbetriebe des öffentlichen Dienstes und privater Unternehmen", kritisiert der Landesleiter.

Um die Mitbestimmung - wie schon in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr erfolgt - entsprechend weiterzuentwickeln, fordert ver.di vor allem: erweiterte Mitbestimmungsrechte der Personalräte bei Übertragung von Aufgaben der Dienststelle an Dritte in jeglicher Rechtsform, bei Auflösung, Einschränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen, bei allen Maßnahmen zur Änderung der Arbeitsorganisation, bei Ablehnung von Anträgen auf Vollzeitbeschäftigung, bei allen Umsetzungen und bei Befristungen von Arbeitsverträgen.

Nicht mehr zeitgemäß

Auch müsse eine Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten durch einen paritätisch besetzten Wirtschaftsausschuss gegeben sein, wie im Betriebsverfassungsgesetz bereits vorgesehen. Nur so könne der Personlarat regelmäßige Informationen erhalten - etwa über die finanzielle Situation der Dienststelle. Zudem forderte Ahting bessere Freistellungsmöglichkeiten für Personalräte. "Die Freistellungsstaffeln sind nicht mehr zeitgemäß. Die Personalräte müssen ihre Arbeit professionell und manchmal auch als Co-Manager erledigen können", sagt er. In Betrieben mit Betriebsverfassungsrecht sei das heute vielfach erfolgreich der Fall.

ver.di fordert, statt bei 300 bis 600 Beschäftigten schon bei 200 bis 500 Beschäftigten ein Mitglied freizustellen, bei 501 bis 900 Beschäftigten zwei Mitglieder und bei 901 bis 1500 Beschäftigten drei Freigestellte. "Wir erwarten, dass die Parteien zur Landtagswahl unsere Vorschläge aufgreifen. Wir werden sie jedenfalls daran messen", so Detlef Ahting.