Ausgabe 08/2013
Für das Recht auf Bildung
Bayern ist eines der wenigen Bundesländer, in denen es noch keinen Rechtsanspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zu Bildungszwecken gibt. Der ver.di-Landesvertrauensleuteausschuss hat deshalb mit einer Postkartenaktion und in Gesprächen mit den Landtagsfraktionen auf diese Benachteiligung der bayerischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aufmerksam gemacht.
Im September übergaben ver.di-Vertreter/innen 4500 unterschriebene Postkarten an Landtagspräsidentin Barbara Stamm, CSU. Sie zeigte sich von dem Anliegen und der großen Resonanz beeindruckt und sicherte zu, den Vorstoß des Landesvertrauensleuteausschusses als Petition im Landtag behandeln zu lassen. Vertreter von ver.di und des Landesvertrauensleuteausschusses haben dort ein Anhörungsrecht.
Der fortschreitende Strukturwandel fordert wegen der erheblichen Auswirkungen in der Arbeitswelt von den Beschäftigten eine ständige Bereitschaft zur Weiterbildung. Nur wer beruflich auf dem aktuellen Stand ist, kann seine Arbeitsmarktchancen erhalten. Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen in unserem Land, ihre Bedeutung nimmt ständig zu.
Der ver.di-Landesvertrauensleuteausschuss ist der Ansicht, dass der Anspruch auf eine umfassende Bildung neben den beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen zunehmend auch Bereiche wie Allgemeinbildung, kulturelle und politische Bildung betrifft. Das Recht auf Bildung ist eine wichtige Voraussetzung zum Erreichen der Chancengleichheit im Land - zumal betriebliche Bildungsangebote meist nur höher qualifizierten Beschäftigten zugute - kommen.
Politische Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf Bildung, zu dem sich auch die Bundesrepublik Deutschland durch die Unterzeichnung des ILO-Übereinkommens Nr. 140 bereits 1976 bekannt hat, sind daher dringend notwendig.
Christian Plößel