Für die demokratische Öffentlichkeit - selbst für die Parlamente - sind die Verhandlungen geheim, Konzern-Lobbyisten dagegen sitzen quasi mit am Tisch und können ihre Vorschläge einbringen. Ende Mai, in der Woche vor den Europawahlen, haben die EU-Kommission und die USA ihre Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen fortgesetzt, genannt TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership). Erneut streng geheim. Dabei stehen für die meisten Menschen existenzielle Angelegenheiten auf der Tagesordnung.

Gefährdet sind Arbeitsrechte und Schutzstandards

Interesse der Konzerne ist es, sogenannte Handels- und Investitionshemmnisse zu beseitigen. Dazu zählen mit an erster Stelle erkämpfte Arbeitsrechte und andere soziale Schutzstandards, aber auch Verbraucher- und Umweltschutzrechte. Drohen könnte mit dem Abkommen auch eine neue Dimension der Privatisierung öffentlicher Güter und Dienstleistungen. Selbst die Privatisierung des Wassers, von den Gewerkschaften für Europa gerade erfolgreich abgewehrt, könnte mit dem Freihandelsabkommen neuerlich drohen. All das wurde bislang - von denen, die Bescheid wissen - nicht dementiert.

Ein zentraler und besonders brisanter Teil des geplanten Abkommens betrifft die Einrichtung privater Schiedsgerichte: Dort, und nicht etwa vor ordentlichen Gerichten in öffentlichen Verhandlungen, sollen US-Konzerne europäische Staaten auf Schadensersatz verklagen können, wenn sie der Ansicht sind, dass staatliche Regelungen ihre Gewinne schmälern. Ein Lebensmittelkonzern etwa könnte Schadenersatz wegen zu strenger Verbraucherschutz-Bestimmungen geltend machen, eine anderer, weil ein neues Gesetz zum Umweltschutz seiner Gewinnerwartung im Wege steht, der dritte wegen zu hoher Standards im Arbeitsrecht. Insbesondere gegen diese Art von Schiedsgerichtsbarkeit, die die Institutionen des demokratischen Rechtsstaats aushebeln würde, erhebt sich seit Monaten Protest. Und er wird lauter. Daher hat die EU-Kommission vor den Europawahlen erklärt, sie werde die Verhandlungen über diesen Teil des Investorenschutzes vorerst nicht fortsetzen.

Anhaltende Geheimniskrämerei

Ein anderes Freihandelsabkommen scheint aber bereits unter Dach und Fach zu sein: der Vertrag zwischen der EU und Kanada namens Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement). Bereits im Oktober 2013 haben der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso, und der kanadische Premier Stephen Harper erklärt, man habe sich in allen Punkten geeinigt. Das ist nun schon acht Monate her, veröffentlicht ist das Abkommen aber immer noch nicht. Der Text sei noch in Arbeit, heißt es zu dieser anhaltenden Geheimniskrämerei, die es in einer Demokratie gar nicht geben dürfte.

Wenn sich aber bewahrheitet, dass zwischen EU und Kanada die private Schiedsgerichtsbarkeit bereits vereinbart ist, würde sie durch die Hintertür auch für US-Konzerne gelten, die über ihre kanadischen Niederlassungen Profitansprüche in Europa einklagen könnten. Schon ohne das TTIP-Abkommen. Im Wege geheimer Verhandlungen, ein geradezu gespenstischer Vorgang in der freien westlichen Welt.

8 Monate

gibt es schon Ceta,das Abkommen zwischenEU und Kanada. Nur:Veröffentlicht ist es noch nicht