Esprit-Beschäftigte erfolgreich vor dem Arbeitsgericht

Einzelhandel - Drei Beschäftigte der Heilbronner Esprit-Filiale haben mit Unterstützung von ver.di Klage vor dem Arbeitsgericht Heilbronn eingereicht und einen Vergleich erzielt. Der Arbeitgeber wollte die tarifliche Gehaltserhöhung erst im Folgejahr zahlen. Zuvor war für die Esprit-Beschäftigten eine stufenweise Angleichung an die Einzelhandelstarifverträge für Baden-Württemberg erkämpft worden: an den Entgeltvertrag ab Oktober 2013 und an den Manteltarifvertrag ab April 2014. Die Beschäftigten erwarteten nach dem Abschluss im Einzelhandel auch eine rückwirkende Gehaltserhöhung zum 1. Juli 2013, doch die Modekette zahlte nicht. Beim Gütetermin vor Gericht lenkte Esprit ein und kündigte an, das geforderte Geld doch zu bezahlen. Die Beschäftigten bekommen nachträglich zwischen 350 und 400 Euro.


Löhne und Gehälter steigen um fünf Prozent

Papierverarbeitung - Nach schwierigen Verhandlungen hat ver.di einen Tarifabschluss für die rund 100.000 Beschäftigten der Pappe, Papier und Kunststoffe verarbeitenden Industrie durchgesetzt. "Die Arbeitgeber konnten nur durch die breite Streikbewegung zu einem Kompromiss bewegt werden", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Der Abschluss sieht vor, dass Löhne und Gehälter um insgesamt fünf Prozent steigen: ab 1. Dezember dieses Jahres um 2,4 Prozent und im November 2015 um weitere 2,6 Prozent. Der Tarifvertrag gilt bis Ende Oktober 2016. Die Vergütungen der Azubis werden nach der prozentualen Anhebung auf den nächsthöheren 5- oder 10-Euro-Betrag aufgerundet. Bundesweit hatten mehrere tausend Beschäftigte die ver.di-Forderungen mit Warnstreiks unterstützt.


Archäologe klagt erfolgreich mit Rechtsschutz von ver.di

Öffentlicher Dienst - Daniel Meixner aus Ingolstadt hat mit Hilfe von ver.di um seine Festanstellung geklagt und vor dem Bundesarbeitsgericht (Az. 10 AZR 282/12) gewonnen. Er sei scheinselbstständig gewesen, sagte auch das Gericht. Meixners Arbeitgeber, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, kündigte ihm danach betriebsbedingt. Wieder klagte der Archäologe und gewann. Nun klagt er erneut, da der Arbeitgeber sein Gehalt gekürzt hat.