ver.di schließt sich der Europäischen Bürgerinitiative gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA an. Das hat der Gewerkschaftsrat, höchstes ver.di-Gremium zwischen den Bundeskongressen, Ende November einstimmig beschlossen. Überdies will ver.di, so der Beschluss, die Aufklärung über die beabsichtigten Abkommen in Betrieben und Dienststellen sowie auf Veranstaltungen und an Infoständen abermals verstärken. Denn es geht um viel.

Seit dem vergangenen Jahr verhandeln EU-Kommission und USA über ein transatlantisches Freihandelsabkommen, genannt TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership). Ziel, so seine Befürworter, seien die Förderung von Wachstum und Handelsgeschäft und damit schließlich auch die Schaffung von Arbeitsplätzen. Eine Prognose, die sich bislang durch kein internationales Freihandelsabkommen bewahrheitet hat. Im Gegenteil. Auch die zu erwartenden Wachstumsimpulse stufen Experten als eher gering ein, so etwa das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung. Schließlich seien die Zölle im Handel zwischen USA und EU bereits heute niedrig. Und das transatlantische Handelsvolumen umfasst ohnehin längst Milliardensummen.

Warum also der teils wütende Eifer, mit dem seine Befürworter das Abkommen als Segnung für die Menschheit beschwören? Weil es tatsächlich um viel geht - wobei die einen viel zu verlieren und die anderen viel zu gewinnen haben. Ein Kern des TTIP zwischen USA und EU sowie auch des Freihandelsabkommens CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen Kanada und der EU ist der Investorenschutz, genauer formuliert der Abbau sogenannter Investitions- und Handelshemmnisse, wie es etwa lästige Arbeitsrechte, soziale Schutzstandards, Umwelt- und Verbraucherschutz sein können. Daher sind in den Abkommen Investor-Staat-Schiedsverfahren vorgesehen. Und das bedeutet: US-Konzerne, die in einem EU-Land agieren und ihre Gewinnerwartung gefährdet sehen, weil dort gerade der Mindestlohn erhöht oder der Umweltschutz verschärft wurde, sollen den betreffenden EU-Staat vor einem privaten internationalen Schiedsgericht auf Schadenersatz verklagen können. Die Schiedsgerichte, so ist es vorgesehen, tagen geheim, ihr Spruch kann von einer nationalen Gerichtsbarkeit nicht korrigiert werden. Somit könnten Großkonzerne ihre Interessen über die Institutionen demokratischer Rechtsstaatlichkeit hinweg durchsetzen.

Der Protest weitet sich aus

Während über das Abkommen TTIP noch verhandelt wird, liegt das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada mittlerweile als Vertragswerk vor. Der DGB hat den Text in seiner Stellungnahme von Anfang Dezember für „nicht zustimmungsfähig“ befunden. „In keinem Fall“, so heißt es da, dürfe es „spezielle Klagerechte von Investoren gegen Staaten geben“. Der Protest gegen TTIP und CETA weitet sich unterdessen aus: Die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA, ein Bündnis aus mittlerweile 320 Organisationen, hat binnen zweier Monate eine Millionen Unterschriften gesammelt und am 9. Dezember bei der EU-Kommission abgeliefert. Die hatte der Initiative zuvor aus formalen Gründen die offizielle Zulassung als Europäische Bürgerinitiative verwehrt. Protest und Unterschriftensammlung gehen dennoch weiter, nun unter dem Titel "Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative". Unterschrieben werden kann hier:

https://stop-ttip.org/de/unterschreiben

Leitkommentar Seite 15