Ausgabe 01/2015
Herzlichen Glückwunsch zum Ruhestand
Wir wünschen einen aktiven, lebendigen, ausgefüllten und gesunden Eintritt in den Ruhestand als Rentner/in oder Pensionär/in. Die ver.di-Mitgliedschaft bleibt auch nach dem aktiven Arbeitsleben erhalten, denn die Leistungen, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, sind dann nach wie vor hochaktuell.
Rechtsberatung und Rechtsvertretung vor Sozialgerichten gewährt ver.di selbstverständlich auch denen, die aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschieden sind. Es kann schnell zu Streitigkeiten mit der Rentenversicherung, der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung kommen, dann tritt ver.di ein und gewährt auf Antrag kostenlose Rechtsberatung und Rechtsvertretung vor den Gerichten. Manch ein Rentner nimmt im Ruhestand eine geringfügige Beschäftigung auf, daraus können sich arbeitsrechtliche Fragen ergeben und manchmal auch Streitigkeiten. Auch hier hilft ver.di qualifiziert weiter.
Unsere Senioren gestalten jährlich drei Programme mit attraktiven Veranstaltungen, Treffs und Reiseangeboten, auch darauf sollte man nicht verzichten. Und auf vieles andere auch nicht. Und das Beste: Alles gibt es nun für einen reduzierten Beitrag von nur noch 0,5 Prozent des Gesamteinkommens.