Berlin - Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Diesem Motto scheinen sich die Berliner Bäder-Betriebe im Fall ihrer Beschäftigten Nadine Nitezki verpflichtet gefühlt zu haben. Die Frau, seit den neunziger Jahren als Bäder-Fachangestellte beschäftigt, wurde Anfang 2014 ohne Vorankündigung zur Kassenkraft mit niedrigerer Eingruppierung degradiert. Dagegen erhob sie mit Unterstützung durch ver.di und den Personalrat Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin (ver.di publik 5_2014 berichtete). Gut anderthalb Jahre später endete jetzt die Auseinandersetzung - mit einem Vergleich. Der wäre freilich erheblich früher möglich gewesen.

Ausstehende Bezüge werden nachgezahlt

Nadine Nitezki hatte wegen einer Erkrankung vor Jahren die Fähigkeit verloren, als Rettungsschwimmerin aktiv zu werden, was ihrem Arbeitgeber bekannt war. Sie arbeitete in verschiedenen Bereichen der Bäder-Betriebe, etwa in der Sauna-Abteilung. Erst Anfang 2014 wurde ihre Erkrankung zum Problem. Statt mit Hilfe der Schwerbehindertenvertretung einen neuen sinnvollen Aufgabenbereich für die Fachkraft zu suchen, wollten die Bäderbetriebe wohl ein Exempel statuieren, um auch künftig Beschäftigte aus- und umsortieren zu können, die krankheitsbedingt nicht mehr voll einsatzfähig sind.

Während der Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg fand sich nun plötzlich ein neuer Job zu den alten Tarifkonditionen für Nadine Nitezki in der Verwaltung. Ihre seit Anfang des Jahres 2014 ausstehenden Bezüge werden nachgezahlt.

Gudrun Giese