Ausgabe 03/2016
Allianz fürs Leben geht anders
Allianz-Betriebsräte Dr. Harald Zobel und Reimund Schmode beim Diskussionsforum in Berlin
Ende 2011, mit der Verschärfung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, beschäftigte sich in München ein Betriebsrat (BR) im Allianz-Konzern mit dem Einsatz der dortigen "externen Arbeitskräfte". Das Thema anzugehen, war schwierig, da Betriebsräte hier nicht in der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind. Allerdings muss der BR darüber informiert werden, welcher Auftrag an welche Firma vergeben wird und welche Personen im Rahmen dieses Auftrags im Betrieb tätig werden.
Hier legte der BR dann besonders das Augenmerk darauf, ob die vorher verabredeten Leistungskataloge auch eingehalten wurden. "Hellhörig wurden wir immer dann, wenn die Zusammenarbeit mit den Allianz-Beschäftigten zu intensiv wurde", erzählt uns Franka Dewies-Lahrs, die sich am Anfang dem Thema vor allem widmete. "Das bedeutete meistens, dass Urlaube abgestimmt oder auf die Schnelle auch mal vertreten wurden. Dies ist bei der Form eines Werkvertrages nicht zulässig."
Durch Externe ersetzt
Dem Betriebsrat geht es bei dieser Art von Kontrolle hauptsächlich darum, dass der Arbeitgeber nicht feste Arbeitsplätze einspart. Denn vielerorts wurden in Abteilungen frei gewordene Stellen gar nicht mehr ausgeschrieben, sondern gleich durch externe Arbeitskräfte ersetzt. Und das alles ohne Mitbestimmung des Betriebsrats. Das bedeutete für die Beschäftigten, dass sie sich auf Stellen zwar bewerben konnten, diese aber oft trotzdem mit einem Externen besetzt wurden. Die Begründung des Arbeitgebers: Der "Kollege" sei ja schon eingearbeitet.
Der Betriebsrat ließ sich Anfang 2012 über dieses Thema schulen und bildete eine Arbeitsgruppe. Der Arbeitgeber wurde wiederholt und nachdrücklich aufgefordert, die Informations- und Beteiligungsrechte des BR zu beachten. Zu Beginn 2013 legte der BR dann einen Entwurf vor mit dem Ziel, eine praktikable Vereinbarung zum Umgang mit Werkverträgen und Leiharbeitnehmern in der Allianz zu schaffen. Dem wollte die Arbeitgeberseite so nicht folgen.
Der Betriebsrat hat daraufhin in konkreten Einzelfällen - anders war dem Thema nicht beizukommen - alles haarklein überprüft und den Arbeitgeber immer wieder auf unzulässige Einsätze von Externen hingewiesen. "Die Reaktion des Arbeitgebers war dann spektakulärer als wir gedacht hatten", so Dewies-Lahrs, "er hat dann einfach Externe, die wir ihm genannt hatten, aus dem Betrieb entfernt. Dabei wäre eine einfache Lösung, wie zum Beispiel den Externen als Leiharbeitnehmer einzustellen, unter der Beteiligung des BR möglich gewesen."
Valide Planung
Die stetigen Bemühungen des Betriebsrates der Allianz haben jetzt dazu geführt, dass der Arbeitgeber seit 2014 den Einsatz von Externen unter dem Stichwort "Providermanagement" untersucht. "Wir hoffen, dass sich die Ergebnisse dann auch in einer validen Personalbedarfsplanung wiederfinden", so Dewies-Lahrs.
Arbeit gestalten
Franka Dewies-Lahrs ist mittlerweile in der passiven Phase ihrer Altersteilzeit, das Thema wird vom Betriebsrat der Allianz aber weiterverfolgt. Dr. Harald Zobel und Reimund Schmode, Mitglieder des Betriebsrates der Allianz, nutzen dabei auch andere Plattformen, um das Thema bekannter zu machen. Unter anderem am 24. Februar in Berlin bei einem Diskussionsforum zum Thema "Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen beenden - Arbeit der Zukunft gestalten" der SPD-Bundestagsfraktion. Dort haben rund 350 Betriebs- und Personalräte aus ganz Deutschland über die Zukunft der Arbeit diskutiert.
Tina Scholze