Ausgabe 07/2016
Operation Entlastung
Unser Arbeitsleben wird immer schneller. Aufgaben ändern sich, der Druck wächst, immer mehr Beschäftigte berichten von Stress und Überforderung. "Höheres Entgelt ist eine Sache, aber die Beschäftigten machen deutlich, dass ihnen zunehmend auch Regelungen zur Arbeitszeit und Entlastung wichtig sind", sagt Norbert Reuter, Leiter der tarifpolitischen Grundsatzabteilung des ver.di-Bundesvorstands. In immer mehr Tarifverträgen verschiedenster Branchen werden Regelungen zur Entlastung der Beschäftigten vereinbart, eine Reaktion auf sich wandelnde Anforderungen und immer mehr Arbeitsverdichtung.
Dabei geht es nicht allein um Arbeitszeitverkürzung. Die läuft zudem ins Leere, wenn sie nur dazu führt, dass die gleiche Arbeit in weniger Zeit erledigt werden muss. Wichtig für Gewerkschaften sei es, so Reuter, auch eine geänderte Verteilung der Arbeit zu regeln.
Im Sinne einer von ver.di geforderten kurzen Vollzeit für alle könnten stark belastete Vollzeit-Beschäftigte weniger arbeiten, im Gegenzug hätten Teilzeitbeschäftigte die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit etwas aufzustocken. Oder es werden neue Kolleg/innen eingestellt. In einzelnen Tarifbereichen in Österreich können Beschäftigte entscheiden, ob sie nach einer Tarifrunde das ausgehandelte höhere Entgelt bekommen oder bei ihrem bisherigen Gehalt bleiben und stattdessen entsprechend weniger arbeiten wollen.
Vorbild Charité
Im ver.di-Fachbereich Gesundheit und soziale Dienste ist eine bundesweite Tarifbewegung für einen Tarifvertrag Entlastung angelaufen. Derzeit wird das Konzept bei regionalen Veranstaltungen ver.di-weit beraten. Mehr Personal, Belastungsausgleich und verlässliche Arbeitszeiten sind die Kernforderungen. Zwar hält ver.di weiter daran fest, dass die Politik für ausreichend Personal und damit für eine sichere Versorgung der Patien/innen sorgen muss. Aber gute Arbeitsbedingungen werden üblicherweise in Tarifverträgen geregelt.
Die Kolleg/innen an der Berliner Uniklinik Charité waren die ersten, die mehr Personal tariflich durchgesetzt haben. Erstmals wurden für bestimmte Stationen wie die Intensivmedizin oder die Kinderklinik Mindestbesetzungen festgeschrieben. Ein paritätisch besetzter Ausschuss von Arbeitnehmer/innen und Arbeitgebern wacht über die Einhaltung. Wird die Mindestbesetzung nicht erreicht, können Betten gesperrt werden.
"Wir verzeichnen Personalzuwächse", sagt Carsten Becker, Vorsitzender der ver.di-Betriebsgruppe an der Charité. Jetzt müsse in den kaufmännischen Strukturen des Klinikums umgedacht werden, weg von Fallpauschalen und der Orientierung an Budgets hin zu einem personalorientierten Verhalten. Fünf Jahre haben die Charité-Kolleg/innen für diesen Tarifvertrag gekämpft. Carsten Becker vergleicht den Weg mit einem Marathonlauf. Bei Kilometer 30 sei man jetzt angekommen, die eine Hälfte der Strecke sei der Weg bis zur Unterschrift, die andere der zur Umsetzung des Vertrages.
In die bundesweite ver.di-Tarifbewegung werden Krankenhäuser aller Träger einbezogen, gleich ob öffentlich, privat, freigemeinnützig oder konfessionell. Wenn nötig, soll für das Ziel Entlastung auch gestreikt werden. Das ist durchaus legitim. "Unternehmerische Freiheit hört dort auf, wo der Gesundheitsschutz für die Beschäftigten anfängt", beschied eine Kammer des Arbeitsgerichts Berlins der Charité, als sie Streiks für die Forderung nach einer Mindestbesetzung verbieten lassen wollte.
Auch die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste an den Flughäfen sind bereit, für ihre Entlastung zu kämpfen. Bei einer repräsentativen ver.di-Umfrage gaben 64 Prozent von ihnen an, sie könnten bei den derzeitigen Anforderungen nicht bis zum Erreichen des Rentenalters in diesem Beruf arbeiten, weitere 27 Prozent waren sich nicht sicher. Daher steht auch für die Flughafen-Beschäftigten fest, dass ihre Entlastung tariflich geregelt werden muss.