Unbefristet ausgeliehen oder fest angestellt?

Offenbar unbeeindruckt von gewerkschaftlichem Protest und der Enttäuschung der betroffenen Krankenschwestern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) versucht Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, SPD, im Bundestag eine Änderung des DRK-Gesetzes durchzuziehen. Sie hatte DRK-Präsident Rudolf Seiters versprochen (ver.di publik berichtete), das Geschäftsmodell der unbefristeten Ausleihe von DRK-Schwestern an einzelne Krankenhäuser außerhalb des DRK zu retten.

Damit hintertreibt und desavouiert die Sozialdemokratin - zugunsten des Arbeitgebers DRK und zulasten von 25.000 Krankenschwestern - die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung: Im Februar dieses Jahres hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass DRK-Schwestern Arbeitnehmerinnen im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) seien. So hatte es der Europäische Gerichtshof in einer Grundsatzentscheidung vorgegeben.

Der viele Jahrzehnte alte Sonderstatus der Schwestern, die als Vereinsmitglieder - wenn auch mit bezahltem Vollzeitjob - von fast allen Arbeitnehmerrechten ausgeschlossen sind, wäre damit hinfällig, weil infolge der Neuregelung des AÜG seit 1. April 2017 Arbeitnehmer / innen nicht mehr länger als 18 Monate ausgeliehen werden dürfen. Mit der geplanten Änderung des DRK-Gesetzes aber würde er faktisch fortbestehen.

Anlässlich einer Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 15. Mai bekräftigte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler, dass sie Nahles‘ Pläne für "nicht EU-rechtskonform und damit eindeutig rechtswidrig" hält. Auch das Argument, der Sonderstatus sei für den Einsatz im Krisenfall erforderlich, sei nicht stichhaltig, kritisierte die Gewerkschafterin.

Unterdessen hat das Uni-Klinikum Essen allen seinen 1.100 bisher vom DRK ausgeliehenen Schwestern einen regulären Arbeitsvertrag angeboten und will deren Übergang mit ver.di tarifvertraglich regeln. Im fränkischen Coburg waren bereits Ende 2016 alle 500 DRK-Schwestern spontan zum Klinikum gewechselt. Die dortige Schwesternschaft musste Insolvenz anmelden. hem