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Dreist und unerhört finden ver.di -Jugendliche nicht nur so manche Ausbildungsvergütungen, sondern auch, dass sie keinen Anspruch auf einen Minstestlohn haben.Foto: Stefan Boness

Die Einführung eines allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland Anfang 2015 war ein Erfolg. Ein Erfolg, an dem ver.di und die Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten großen Anteil haben, denn sie waren es, die die gesellschaftliche Debatte über Niedriglöhne und deren Auswirkungen in Deutschland entfacht und damit auch für eine politische Mehrheit der gesetzlich festgeschriebenen Lohnuntergrenze gesorgt haben.

Auch wenn es zunächst nur 8,50 Euro pro Stunde waren, sind seit 2014 die Löhne im unteren Zehntel der Einkommensskala um 15 Prozent gestiegen, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ausgerechnet. Doch es gibt noch viel zu tun. Der Mindestlohn reicht nicht zu einem auskömmlichen Leben, weder jetzt noch bei den daraus resultierenden Renten im Alter - auch wenn er Anfang 2017 auf 8,84 Euro erhöht worden ist. ver.di macht sich für mindestens 10 Euro pro Stunde stark.

Außerdem haben längst nicht alle Erwerbstätigen einen Anspruch auf den Mindestlohn. Dazu zählen etwa Auszubildende. Und auch von denen, die sich auf das Gesetz berufen können, erhalten viele nicht das, was ihnen zusteht. Legt man allein das Verhältnis von Bezahlung und vertraglich vereinbarter Arbeitszeit zu Grunde, errechnet das DIW 1,8 Millionen Menschen, die 2016 weniger als die damals noch geltenden 8,50 Euro bekommen haben. Die Hans-Böckler-Stiftung spricht, nach eigenen Angaben "konservativ" gerechnet, von 2,7 Millionen Betroffenen. Sie hat die Überstundenzuschläge in die Berechnung einbezogen und die Zahl der Beschäftigten mit dem Anspruch auf einen branchenspezifischen Mindestlohn in Bau und Pflege bei ihren Berechnungen konkretisiert.

"Offensichtlich - und keineswegs unerwartet - wird das Mindestlohngesetz nicht in jedem Betrieb eins zu eins umgesetzt", sagt Alexandra Fedorets vom DIW. Gemeinsam mit der Uni Potsdam hat das DIW jüngst eine Studie vorgelegt, die sich genauer mit den Wirkungen des Mindestlohns befasst. Möglichkeiten, die Zahlung des korrekten Lohns zu umgehen, gibt es nach ihren Beobachtungen viele. Eine davon ist die Arbeitszeit. Sie wird nur häufig intransparent erfasst oder inoffiziell umgangen. Da werden Zuschläge zusammengestrichen, Zeiten, in denen bestimmte Arbeiten erledigt werden sollen, gekürzt, Überstunden vorausgesetzt, aber nicht bezahlt.

Erheblicher Nachholbedarf

Die Autor/innen der Studie sehen einen erheblichen Nachholbedarf bei der Dokumentation der Arbeitszeit und den Kontroll- und Sanktionsmechanismen. Doch die Arbeitgeber machen sich immer wieder dafür stark, dass die ohnehin schon laxen Dokumentationspflichten weiter gelockert werden. Dass mehr Prüfungen durch die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls für die Überwachung wichtig sind, zeigt die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei. Im ersten Halbjahr 2016 wurden knapp 20.000 Arbeitgeber überprüft, im gleichen Zeitraum des Jahres 2017 waren es knapp 28.000. Dadurch stiegen 2017 auch die Summe der Bußgelder und entsprechend die Zahl der eingeleiteten Verfahren.

Besonders betroffen von dem Betrug sind Mini-Jobber/innen, Beschäftigte in kleinen Firmen und Ausländer/innen. Auch Frauen erhalten seltener den Mindestlohn, der ihnen zusteht, ebenso Beschäftigte in Ostdeutschland. Um die korrekte Zahlung des Mindestlohns besser überprüfen zu können, macht sich ver.di für eine bessere Erfassung der geleisteten Arbeitszeit und mehr Personal für Kontrollen stark. 10.000 Planstellen wären wünschenswert, derzeit sind von 7.200 rund 800 nicht besetzt. Doch Politik und Medien reagieren bislang eher verhalten. Fragt sich nur, wie laut der öffentliche Aufschrei wäre, wenn 1,8 Millionen Menschen bei ihren Arbeitslosengeld-II-Anträgen geschummelt hätten.