Ende Oktober haben sich ver.di und die privatrechtliche Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) auf ein Eckpunktepapier verständigt, das die Grundlage für zukünftige Tarifverträge bildet. Diesem Eckpunktepapier hat die ver.di-Tarifkommission Anfang November zugestimmt. Tarifverhandlungen für die zukünftig rund 12.000 Beschäftigten der IGA sollen bis Anfang kommenden Jahres abgeschlossen sein.

Das Eckpunktepapier enthält Leitlinien für die allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Arbeitszeit, die Bezahlung und die Eingruppierung, die bei der IGA gelten sollen, sowie für die Überleitung der Beschäftigten aus ihren bisherigen Arbeitsverhältnissen in den 16 Bundesländern.

Zu den Eckpunkten zählt unter anderem, dass sich die Arbeitsbedingungen bei der IGA eng an die Vorschriften des TVöD für den Bund anlehnen sollen. Auch dessen Entgelttabelle soll angewendet werden. Die Zusatzversorgung bei der VBL soll fortgesetzt werden. Für Beschäftigte, die von den Ländern zur IGA wechseln, soll eine dauerhafte, umfassende Besitzstandssicherung vereinbart werden. Beim Wechsel zur IGA sollen der bisherige Arbeitsplatz und -ort gesichert werden. Geht das in begründeten Ausnahmefällen nicht, werden tarifvertraglich Ausgleichsregelungen festgehalten.

ver.di hatte zuvor bereits mit dem Bund, mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dem Land Hessen, das der TdL nicht angehört, tarifvertraglich die Rechte der Beschäftigten bei dem zum 1. Januar 2021 vorgesehenen Betriebsübergang gesichert. Auch wenn die mit Autobahnaufgaben befassten Beschäftigten der Länder in der jetzt stattfindenden Befragung ihr Interesse an einem Wechsel zur IGA bekunden, bleibt im Jahr 2020 ihr Widerspruchsrecht gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die IGA bestehen.

Begleitet wird der Transformationsprozess von einer Ständigen Arbeitsgruppe, zu der neben Vertreter*innen von ver.di und anderen Gewerkschaften auch Vertreter*innen des Bundesverkehrsministeriums und der Stabsstelle IGA gehören. Ende November lag der Schwerpunkt auf beamtenrechtlichen Fragen. ver.di kritisierte, dass die vorgeschriebene Besitzstandswahrung bei der als Regelfall angesehenen Versetzung zum Bund nicht ausreichend sei. Hier seien noch ergänzende beamtenrechtliche Regelungen beim Bund erforderlich. Das gelte insbesondere bei der wöchentlichen Arbeitszeit und beim Einkommen.

pm/red