Ausgabe 08/2018
Eine neue Zeitrechnung
„Ja, es war hart“, sagt Katharina Schie, Auszubildende zur Diätassistentin an der Uniklinik Essen. Doch die lange Auseinandersetzung habe sich gelohnt. Ab 1. Januar 2019 gilt eine neue Zeitrechnung, ab dann erhalten erstmals in der Geschichte Auszubildende in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen an kommunalen Krankenhäusern und Unikliniken eine Ausbildungsvergütung. Dafür sind Katharina und viele andere Auszubildende in ver.di laut geworden, dafür haben sie sich stark gemacht. Und das ist nun ihr Erfolg.
Die Bezahlung der bislang nicht tarifierten Ausbildungsberufe war Anfang des Jahres in der Tarifrunde bei Bund und Kommunen auf den Weg gebracht worden. Nun ist das Geld in den Haushalten fest eingeplant. Auf die Vergütung einigten sich am 30. Oktober die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Bund und ver.di und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). „Heute konnte ver.di eine historische Tarifeinigung erzielen. Das ist ein großer Erfolg für die Auszubildenden, die diese Forderung erhoben und nicht lockergelassen haben. Und er zeigt: Gewerkschaft lohnt sich“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske zu dem Tarifergebnis.
„Mit ver.di kämpfen lohnt sich“
Angefangen, für dieses Ziel zu ringen, hatten zunächst Auszubildende an Unikliniken in Nordrhein-Westfalen. Mit ihrem Einsatz haben sie eine bundesweite Tarifbewegung unter dem Hashtag #unbezahlt angestoßen, von deren Erfolg nun mindestens 4.500 Auszubildende profitieren – und all diejenigen, die diese Berufe in Zukunft in einem Klinikum im Bereich der Länder oder der Kommunen ergreifen.
Einer der Wegbereiter für den Tariferfolg ist Denis Schatilow von der Uniklinik Düsseldorf. Der Medizinisch-Technische Radiologieassistent sagt: „Nach vier Jahren Kampf haben wir ein grandioses Tarifergebnis, das die Ausbildungsqualität erheblich verbessert. Mit ver.di kämpfen lohnt sich.“ Und Katharina Schumbrutzki, Auszubildende zur Medizinisch-Technischen Laboratoriumsassistentin am Klinikum Dortmund findet: „Das Ergebnis verbessert die Attraktivität unserer Gesundheitsberufe.“
Und das ist dabei heraus gekommen
In den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) werden ab dem 1. Januar 2019 einbezogen: Auszubildende zu Medizinisch-Technischen Assistent*innen, Physiotherapeut*innen, Diätassistent*innen, Orthoptist*innen, Logopäd*innen und Ergotherapeut*innen. Das gleiche hat ver.di mit der TdL für die Universitätskliniken im Geltungsbereich des Tarifvertrags für Auszubildende der Länder (TVAL) vereinbart. Hinzu kommt, dass künftig auch die Notfallsanitäter*innen im Bereich der Länder in den Tarifvertrag für Auszubildende in der Pflege aufgenommen werden.
Die Auszubildenden erhalten im 1. Ausbildungsjahr 965,24 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 1.025,30 Euro und im 3. Ausbildungsjahr von 1.122,03 Euro. Zudem werden die Regelungen des jeweiligen Manteltarifvertrags angewendet, das heißt, es gibt eine Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung von 400 Euro, 30 Tage Urlaub im Jahr in kommunalen Krankenhäusern und 29 Urlaubstage an Unikliniken im Bereich der Länder, eine Jahressonderzahlung und die wöchentliche Arbeitszeit ist fest geregelt, zwischen 38,5 und 40 Stunden.
Die nächsten Tariferhöhungen stehen auch schon vor der Tür, denn bereits ab Ende Januar 2019 verhandelt ver.di mit den Ländern. Auszubildende an Unikliniken der Länder sind nun immer mit dabei. Es wird sich auch dann rechnen, wieder auf die Straße zu gehen, zusammen mit den anderen Berufsgruppen.
Die Auszubildenden der kommunalen Krankenhäuser bekommen die nächste Tariferhöhung ab März 2019, da sie in die bestehenden bisher schon tarifierten Ausbildungsverträge einbezogen werden. Und sie bekommen dann 50 Euro mehr im Monat. Die nächsten Tarifverhandlungen für sie finden im Herbst 2020 statt, dann können sie sich wieder mit hunderttausenden Kolleg*innen im öffentlichen Dienst für Lohnsteigerungen stark machen.
Die anderen Ausbildungsgänge
Die Schüler*innen in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieher*in (PiA) hatten in der Tarifbewegung ebenfalls mitgekämpft. Sie erhalten bereits seit 1. März 2018 den ihnen zustehenden Tariflohn. Seit diesem Tag sind sie in den Geltungsbereich des TVAöD – Besonderer Teil Pflege – einbezogen. Ihr Ausbildungsentgelt erhöht sich ab 1. März 2019 im 1. Ausbildungsjahr auf 1.140,69 Euro, im 2. auf 1.202,07 Euro und im 3. auf 1.303,38 Euro.
Für die dualen Studiengänge bedarf es noch einer Klärung. ver.di ist mit Bund und Kommunen darüber im Gespräch. Darüber hinaus gibt es viele Auszubildende, die noch keinen Ausbildungslohn bekommen. Sie sollten sich schnellstens in ver.di organisieren und ebenfalls für so einen Erfolg streiten. Auf der ver.di-Konferenz im Sozial- und Erziehungsdienst Anfang November in Kassel sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper, alle Ausbildungsberufe müssten einen Anspruch auf Vergütung bekommen.