Ausgabe 03/2019
Wem gehört die Stadt?
Vom Miethai bis zur Melkkuh – die Demonstrierenden am 6. April in Berlin haben sich einiges einfallen lassen, um den Mietenwahnsinn ins Bild zu rücken
„Arm, aber sexy?“ In Deutschlands so etikettierter Hauptstadt ist vielen der Spaß längst vergangen. Gedränge herrscht nicht nur in den öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern auch auf dem Wohnungsmarkt. Vier von fünf Berlinern wohnen in der wachsenden Metropole zur Miete. Und immer mehr fürchen um das Dach über ihrem Kopf, weil die Mietpreise durch die Decke gehen. Zwar werden wieder mehr Wohnungen gebaut, doch angesichts des Zuzugs aus dem In- und Ausland öffnet sich die Schere zwischen Angebot und Nachfrage immer weiter.
Mit dem Tourismusboom wurden zudem tausende Wohnungen legal oder illegal in Ferienwohnungen umgewandelt und so dem Wohnungsmarkt entzogen. Auf Wohnungssuche sind auch diejenigen, die durch Gentrifizierung aus ihren Quartieren verdrängt wurden. Freiwillig wechselt in Berlin kaum noch jemand die Wohnung: Altverträge sind Gold wert. Die Stadt ist das neue Eldorado für Immobilienhaie. Die Preise auf deren Markt haben sich im vergangenen Jahrzehnt mehr als verdoppelt. Die Deutsche Bank sieht in einer aktuellen Analyse die deutsche Hauptstadt bereits auf dem Weg zu einer der teuersten europäischen Metropolen.
So weit wollen es viele Berliner*innen gar nicht erst kommen lassen. An einer Demonstration gegen den „Mietenwahnsinn“ beteiligten sich am 6. April über 40.000 Menschen. Sie war auch der Start einer Kampagne, wie es sie in der Bundesrepublik noch nicht gegeben hat. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat ein Volksbegehren mit dem Ziel begonnen, große Konzerne zu vergesellschaften. Der Berliner Senat wird dabei aufgefordert, ein Landesgesetz auf den Weg zu bringen, um alle gewinnorientierten Wohnungsbauunternehmen mit einem Bestand ab 3.000 Wohnungen gegen Entschädigung zu enteignen. Insgesamt könnte das rund 200.000 Wohnungen in der Hauptstadt betreffen. Diese sollen dann in öffentlich-rechtliche Trägerschaft überführt und deren Mieterinnen und Mieter dauerhaft vor untragbaren Mietsprüngen, Privatisierungen und Eigenbedarfskündigungen geschützt werden.
Geht es etwa um den Bau von Autobahnen, wurde auch schon in der Vergangenheit auf Grundlage des Artikels 14 des Grundgesetzes Privateigentum enteignet. Das Volksbegehren beruft sich allerdings auf Artikel 15, der bisher noch nicht angewandt worden ist. Dort heißt es: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ Die Initiative stützt sich auf diesen Artikel, weil Immobilien nun mal auf Grund und Boden stehen.
Vorstoß in Tabuzone
Politisch und juristisch wird also Neuland betreten. Enteignungen beim Kapital galten in der Bundesrepublik bislang als tabu. Die FDP ist empört: Artikel 15 sei „ein Verfassungsrelikt und wurde aus gutem Grund nie angewandt“, sagte ihr Vorsitzender Christian Lindner am 24. April dem Berliner Tagesspiegel: „Ihn abzuschaffen, wäre ein Beitrag zum sozialen Frieden.“ Unter Juristen ist eine heftige Kontroverse um das Volksbegehren entbrannt. So kommt der Verwaltungsrechtler Reiner Geulen in einer vom Berliner Senat beauftragten Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen durch Grundgesetz und Landesverfassung durchaus gedeckt sei und die „festzulegende Entschädigung den Verkehrswert der vergesellschafteten Wohnimmobilien deutlich unterschreiten“ dürfe.
Dagegen bewertet der an der Freien Universität Berlin lehrende Verfassungsrechtler Helge Sodan die Ziele des Volksbegehrens in einem vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsbauunternehmen (BBU) beauftragten Gutachten als „unzulässigen Eingriff in die Eigentumsfreiheit nach Artikel 14, Grundgesetz“.
BBU-Sprecher David Eberhart hält die Enteignungen zudem für unbezahlbar: Die vom Senat geschätzten Entschädigungskosten von bis zu 36 Milliarden Euro kämen einem „Shutdown“ des Landeshaushalts gleich. Dringend erforderliche Investitionen in die Stadtinfrastruktur seien dann „nicht mehr finanzierbar“. Außerdem wäre die Enteignung „kein Beitrag zur Entspannung des Berliner Mietwohnungsmarktes“, so Eberhart auf Nachfrage. Die gäbe es „nur durch mehr Mietwohnungsneubau“, für dessen Förderung dann ebenfalls die Mittel fehlen würden. Die Bürgerinitiative geht dagegen von maximal 12 Milliarden Euro für die Entschädigungen aus. Eine Summe, die sich nach ihrer Berechnung aus der Bewirtschaftung der dann landeseigenen Immobilien langfristig refinanzieren ließe.
In der Schaltzentrale der Initiative
Einer ihrer Sprecher ist der 66-jährige Michael Prütz, ein Urgestein der Sozialproteste in Berlin. Sein Arbeitsplatz in einem Versicherungsbüro in Berlin-Kreuzberg ist längst auch zu einer Art Schaltzentrale der Initiative geworden, in der sich sowohl aktive Unterstützer als auch Reporter und TV-Teams die Klinke in die Hand geben. Im Gespräch zeigt sich Prütz begeistert von der Resonanz, die das Volksbegehren in der Bevölkerung gefunden hat. „Viele Berlinerinnen und Berliner haben die Nase voll davon, ständig mit der Angst leben zu müssen, ihre Mieten nicht mehr bezahlen zu können. Für die großen Immobilienkonzerne sind Wohnungen nichts weiter als eine profitträchtige Ware.“ Dem müsse „endlich ein Riegel vorgeschoben werden“, sagt Prütz. Bei Deutsche Wohnen und Vonovia, die allein in Berlin zusammen über 150.000 Wohnungen verfügen, handele es sich zudem um Konzerne, die durch die Privatisierung kommunaler oder bundeseigener Bestände herangewachsen seien. „Jetzt wollen wir unsere Wohnungen zurückhaben“, unterstreicht Prütz.
Politik unter Druck
Tatsächlich bildeten die 2001 privatisierten 114.000 bundeseigenen Eisenbahnerwohnungen den Grundstock für den Vonovia-Vorläufer Deutsche Annington. Die Deutsche Wohnen gelangte Ende 2013 über die Börse an die rund 60.000 Wohnungen der vormals kommunalen Berliner Wohnungsgesellschaft GSW. Die waren 2004 vom damals rot-roten Senat für 405 Millionen Euro an Finanzinvestoren regelrecht verschleudert worden.
Beide Konzerne sind nicht nur in Berlin für ihren ruppigen Umgang mit Mietern berüchtigt. Es gibt unzählige Berichte von Betroffenen über defekte Gas- und Wasserleitungen, ausfallende Heizungen, undichte Dächer und andere Mängel, während Spielräume für Mieterhöhungen besonders nach Modernisierungen stets voll ausgereizt werden. Die volle Orientierung auf die Rendite schlägt sich in steigenden Kursen und Dividenden für die Aktionäre nieder.
In der Politik wird derweil erbittert über die Enteignungsfrage gestritten. Dabei werden die Erfahrungen mit „gescheiterten sozialistischen Experimenten“ ebenso beschworen, wie ein drohender Exodus aller Investoren aus der Hauptstadt. Die Berliner Oppositionsparteien CDU, FDP und AfD sowie die großen Wirtschaftsverbände lehnen das Anliegen des Volksbegehrens strikt ab.
Die rot-rot-grüne Landesregierung wiederum präsentiert sich keineswegs geschlossen. Während die LINKE das Volksbegehren unterstützt, ist die SPD in dieser Frage uneins. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Finanzsenator Matthias Kollatz lehnen Enteignungen strikt ab. Sie setzen auf einen „Mietendeckel“, mit dessen Hilfe Mieten in Berlin befristet eingefroren werden sollen. Doch vor allem die Jungsozialisten unterstützen das Volksbegehren. Ähnlich verläuft die Debatte bei den Grünen. Während sich Vertreter der Landesspitze distanziert äußerten, gibt es bei einzelnen Abgeordneten und an der Basis viel Zuspruch für die Kampagne.
Die für die erste Stufe des Volksgehrens notwendigen 20.000 Unterschriften wurden schon in wenigern Tage gesammelt. Senat und Landesparlament müssen sich nach Abgabe und Prüfung der Unterschriften binnen vier Monaten mit der Initiative befassen. Wenn es dann, wie zu erwarten ist, zur Abstimmung über die Einleitung eines Volksentscheids kommt, müssten dafür 177.000 Unterstützer*innen gewonnen werden. Klingt machbar.
Der ver.di-Landesfachbereichsvorstand Besondere Dienstleistungen Berlin Brandenburg, zu dem auch die Wohnungs- wirtschaft gehört, hat sich für die Unterstützung der Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ ausgesprochen. Der Bezirksvorstand schloss sich an. Grundsätzlich befürwortet ver.di seit Jahren eine Rekommunalisierung privatisierter ehemals öffentlicher Unternehmen.
Die Debatte über eine grundlegende Wende in der Wohnungspolitik findet längst auch in anderen Großstädten statt. Wo Marktwirtschaft und soziale Frage, Profitstreben und Allgemeinwohl in immer größeren Widerspruch geraten, wird auch die Eigentumsfrage wieder aktuell.
Kolleginnen und Kollegen mit Wohnsitz in Berlin können das Volksbegehren am Sitz des Landesbezirks Berlin-Brandenburg, Köpenicker Str. 30, 10179 Berlin, in Zimmer 3.26 unterschreiben.
„Jetzt wollen wir unsere Wohnungen zurückhaben“