Nach dem krachenden Scheitern ihrer neuen politischen Gruppierung bei der Landtagswahl im Freistaat Sachsen muss die fraktionslose Bundestagsabgeordnete Frauke Petry (Sie erinnern sich noch schwach?) nun beim Deutschen Patent- und Markenamt die Marke „Die blaue Partei“ löschen lassen. Das Oberlandesgericht München (OLG) hat sie unter dem Aktenzeichen 6 U 1091/19 Ende September für nichtig erklärt. Patentamt? Markenrecht? Muss man denn wegen der Gründung einer Partei und der Wahl ihres Namens bei der Behörde für gewerblichen Rechtsschutz vorsprechen? Muss man nicht, hat die Redaktion des Infodienstes „beck aktuell“ erfahren: „Eine Partei braucht für ihre eigentlichen Aufgaben keine Marke", erläuterte demnach ein Sprecher des Patentamtes, Marken seien „für Parteien nur dann wichtig, wenn sie etwas verkaufen wollen", zum Beispiel T-Shirts.

Warum also musste sich ein Oberlandesgericht mit so was befassen? Das Ganze hat natürlich mit Frau Petrys Vergangenheit als Lichtgestalt der selbsternannten „Alternative für Deutschland“ zu tun. Zur Erinnerung: Zwei Tage nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 erklärte die AfD-Spitzenkandidatin ihren Austritt aus Partei und Fraktion, wiederum einen Tag später meldete – für das Geschäftliche haben sie offenbar auch in stressigen Lagen alle Zeit der Welt – die AfD „Die Blauen“ beim Patentamt als Marke an. Petry ging mit Namen und Logo ihrer neuen Partei erst zwei Wochen später zum Amt. Die AfD klagte wegen Verwechslungsgefahr, was Petry vor Gericht bestritt: „Die Blauen“, das könnten im entsprechenden Kontext ja auch Betrunkene, Studentenverbindungen, eine Fußballmannschaft oder deren Fans sein. Der 6. Senat des OLG München entschied schließlich gegen Petry und zugunsten der AfD, weil sie eben schneller war.

Aber mal grundsätzlich: Warum sind die alternativen Rechtsradikalen eigentlich so scharf auf Blau? Okay, vermutlich waren alle anderen Farben besetzt: von Schwarzen, Roten, Grünen, Violetten, Gelben, Grauen etc. Außerdem leistet Blau beste Dienste als harmlose Tarnfarbe. Allerdings warnt ein Rechtsblogger auf seiner Website die Einfältigeren unter den potentiellen Wähler*innen schon seit Jahren: „Blau wählen bedeutet natürlich nicht, beim Wählen angetrunken zu sein.“ Henrik Müller