Die „Initiative Lieferkettengesetz“, zu deren Initiatoren auch ver.di zählt, macht sich für eine gesetzliche Regelung stark, die in Deutschland ansässige Unternehmen für ihr globales Wirtschaften in die Verantwortung nimmt. Dass die Unternehmen diese Verantwortung immer noch gerne von sich weisen, zeigt sich weltweit vor allem an der Missachtung von Menschenrechten. Und weil Unternehmen ihrer Verantwortung nicht freiwillig nachkommen, fordert die Initiative mit einer Petition ein Lieferkettengesetz.

Und das zu Recht: Internationale Abkommen eröffnen Unternehmen weltweit Märkte, sichern ihnen Rohstoffe und schützen ihre Interessen mit einklagbaren Rechten. Doch bis heute gibt es kein solches Abkommen, das Beschäftigte vor Ausbeutung und ihre Lebensräume vor Zerstörung schützt. 2011 haben die Vereinten Nationen (UN) in den „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ alle Staaten zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet und Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte in ihren Produktions- und Lieferketten aufgerufen. Seither hat England 2015 den „Modern Slavery Act“ verabschiedet, der Unternehmen dazu verpflichtet, Gegenmaßnahmen gegen moderne Formen der Sklaverei in ihren Lieferketten zu ergreifen. Niederländische Unternehmen müssen Kinderarbeit in der Produktion ausschließen, französische seit 2016 Menschenrechtsverletzungen. Für Deutschlands Unternehmen fordert deshalb jetzt die eingangs erwähnte Initiative ein entsprechendes Lieferkettengesetz.

Die Produktion und der Handel mit Textilien ist hierzulande schon lange im Visier, wenn es darum geht, Unternehmen in die Pflicht zu nehmen. Leider noch nicht mit durchschlagendem Erfolg. Nach mehreren tausend Toten in der Textilindustrie, auf Ölplantagen, in Minen und anderen Wertschöpfungsketten ist ein Lieferkettengesetz mehr als überfällig.