Ausgabe 06/2019
Volksbegehren Mietenstopp
Der „Xaver“ (Grafik: Sylvia Neuner) sagt öffentlich „Uns glangt’s“ und wirbt heftig fürs Volksbegehren
Simone Burger, Vorsitzende des DGB München, und Heinrich Birner, Geschäftsführer von ver.di München & Region, wenden sich in einem Schreiben gemeinsam an Gewerkschaftsmitglieder in München. Darin heißt es:
„Der Mieterverein München hat ein Volksbegehren mit dem Ziel eines sechsjährigen Mietenstopps eingeleitet. Der DGB und ver.di unterstützen diese für die Arbeitnehmer im Ballungsraum München so wichtige Initiative. Deshalb kommt es jetzt darauf an, dass sich möglichst viele ver.di-Mitglieder in die Unterstützerlisten eintragen.
Da die Eintragungslisten im Original eingereicht werden müssen, können sie nicht kopiert oder vom Internet herunterruntergeladen werden. Daher können die Listen telefonisch bestellt werden und kommen dann per Post (Telefonnummern siehe unten).
Hintergrundinformationen
Der Mietmarkt in vielen Teilen Münchens und Bayerns lässt sich mit einem Wort beschreiben: ,Wahnsinn.‘ 20 Euro für den Quadratmeter kalt – solche Angebote sind oft zu finden. Und viele Beschäftigte können sich das nicht mehr leisten, sie sind raus. Das ist bitter: Rausgeworfen zu werden aus der Stadt, in zu kleinen Wohnungen zu wohnen oder Angst zu haben, nichts zu finden – und das Datum der Eigenbedarfskündigung rückt immer näher.
Deshalb wollen wir eine Atempause für die Mieter*innen erreichen. Die Mieten sollen eingefroren werden, Für sechs Jahre soll es keine Mieterhöhungen geben. Dies gilt auch für Index- und Staffelmieten. Diese Atempause ist dringend nötig , um den Mietpreis-Wahnsinn herunterzukühlen.
Faire Vermieter sollen nicht abgestraft werden. Mieterhöhungen sind möglich auf bis zu 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete (in München Mietspiegel). Der Mietenstopp soll in allen Kommunen, in denen es schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden, gelten. Der Freistaat hat 162 Städte und Gemeinden identifiziert, für die das gilt.
Was passiert, wenn der Vermieter ,modernisiert‘? Nach neuem Recht dürfen maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren umgelegt werden und in München maximal 8 Prozent der Kosten. Das Volksbegehren fügt nun eine weitere Begrenzung hinzu. Die Umlage der Kosten für die Modernisierungen soll dann nur noch bis maximal zur ortsüb-lichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) möglich sein.
Was passiert, wenn in dieser Zeit die Wohnung neu vermietet wird? Das Volksbegehren will festlegen, dass bei Neuvermietung die Miete nur maximal die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) betragen darf. Dies gilt nicht für Neubauten.
Warum soll das funktionieren? Im Gegensatz zur ,Mietpreisbremse‘ drohen dem/der Vermieter*in nach diesem Begehren drastische Sanktionen. Verstößt ein/e Vermieter*in vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen diese Punkte, dann begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.“
Hier bekommst du die Eintragungslisten zum Sammeln von Unterschriften für das Volksbegehren: Dragana Karadzic (Tel. 089/599 77-9105) oder Rafaella Molfetta (Tel. 089/599 77-9118)