Mehr als 257 Millionen Euro hat der gewerkschaftliche Rechtsschutz im Jahr 2019 vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten für die Mitglieder der acht DGB-Gewerkschaften erstritten. Jedes vierte Verfahren, insgesamt 33.614, führte die DGB Rechtsschutz GmbH für Mitglieder von ver.di.

Den Löwenanteil (knapp 76 Prozent) holten die Jurist*innen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts heraus. Im Sozialrecht erstritten sie mehr als 55 Millionen Euro. Für Beamt*innen unter den Mitgliedern kamen insgesamt 6,6 Millionen Euro heraus. Unter den sozialrechtlichen Verfahren hatte das Schwerbehindertenrecht den größten Anteil (23,9 Prozent), gefolgt von Streitfällen zur Grundsicherung für Arbeitslose (17,2 ) sowie zur Arbeitslosenversicherung (16,0).

Mehr als die Hälfte der arbeitsrechtlichen Verfahren betraf Streitigkeiten um das Arbeitsentgelt. In jedem fünften Fall ging es um betriebsbedingte Kündigungen. Nimmt man verhaltens- und personenbedingte Kündigungen und Prozesse wegen umstrittener Befristungen hinzu, so ging es in 30 Prozent der arbeitsgerichtlichen Verfahren um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. hem