Ausgabe 08/2020
Kurzmeldungen
Darlehen: Besserer Verbraucherschutz
KREDITVERGABE – Am 18. November 2020 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums beschlossen, nachdem die Rechte von Verbrauchern beim Abschluss von Darlehensverträgen und bei der vorzeitigen Rückzahlung von Krediten gestärkt werden. Die Reform des Verbraucherdarlehensrechts war nach diversen Gerichtsurteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) notwendig geworden. Nun muss noch der Bundestag den geplanten Änderungen zustimmen. Soweit Verbraucher ihre Darlehensverbindlichkeiten vorzeitig erfüllen, also ihren Kredit vor Fälligkeit tilgen, haben sie künftig ein Recht auf Ermäßigung aller Kosten des Darlehens entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrages. Zudem wird das gesetzliche Muster für die Widerrufsinformation in Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen angepasst. Es soll um alle erforderlichen Pflichtangaben ergänzt werden, ohne auf gesetzliche Bestimmungen zu verweisen.
Mit Finanztest durch 2021
Ratgeber – Wie man zumindest mit seinen Finanzen gut durch die Pandemie kommt, dazu bietet das neue Finanztest Jahrbuch für 2021 mit insgesamt 90 Tests und Berichten reichlich Tipps zu Geldanlagen, Versicherungen, Steuern und mehr. Erklärt wird, was etwa bei der Geldanlage in Fonds-Sparpläne beachtet werden sollte, bei der Geldanlage in nachhaltige Fonds oder bei Anlagemöglich- keiten für Kinder. Tests wurden unter anderem zu Auslandskranken-, Pflegetagegeld- und Risikolebensversicherungen gemacht. Das Jahrbuch zeigt auch, wie man Fake-Shops entlarvt, mit welchen Banking-Apps das Online-Banking bequem von zu Hause aus erledigt werden kann oder welche Rechte Fluggäste haben. Finanztest Jahrbuch 2021, 239 S., 12,90 €, ISBN: 978-3-7471-0426-2
Mieterhöhung: nicht immer zulässig
Wohnen – Das Erscheinen eines neuen Mietspiegels veranlasst Vermieter oft dazu, die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen. Doch nicht jede Mieterhöhung ist zulässig. Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur Vergleichsmiete anheben. Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten nicht höher als 15 Prozent. Das besagt die sogenannte Kappungsgrenze. Ist der*die Mieter*in mit der Mieterhöhung nicht einverstanden, kann er*sie unter Umständen die Zustimmung verweigern. Der Vermieter muss dann auf Zustimmung klagen. Mehr erfahren unter: