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Foto: Carsten Büll/plainpicture

Mehrwertsteuer

Bis zum 31. Dezember 2020 hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuer gesenkt, von 19 auf 16 Prozent bzw. für Produkte, die zum Grundbedarf zählen, von 7 auf 5 Prozent. Wer größere Anschaffungen plant, sollte sie noch im laufenden Jahr tätigen, denn das Rechnungsdatum zählt. Bei Dienstleistungen, etwa von Handwerker*innen, entscheidet das Datum der Leistungserbringung, welcher Steuersatz gilt.

Kinder

Im laufenden Jahr ist für jedes kindergeldberechtige Kind ein Bonus in Höhe von insgesamt 300 Euro gezahlt worden. Wer ihn noch nicht bekommen hat, sollte sich an die zuständige Kindergeldstelle wenden, rät Edmund Lennartz. Bezieht jemand ein höheres Einkommen, prüft das Finanzamt wie bisher auch im Rahmen der Steuererklärung, ob Kindergeld oder Kinderfreibeträge steuerlich günstiger sind. Dabei wird in diesem Jahr auch der Bonus einberechnet.

Der bisherige Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von bisher 1.908 Euro pro Jahr wird für 2020 und 2021 auf 4.008 Euro erhöht. "Die Anhebung hat eine durchschnittliche Erstattung von zirka 550 Euro zur Folge", rechnet Edmund Lennartz vor. Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben Alleinstehende nur, wenn sie keine Hausgemeinschaft mit einer weiteren volljährigen Person gebildet haben. Für jedes weitere Kind wird ein Erhöhungsbeitrag von jeweils 240 Euro gewährt.

Bonuszahlungen

Klatschen vom Balkon ist zwar nett, macht aber nicht satt. Daher hat die Bundesregierung für Arbeitgeber die Möglichkeit geschaffen, bis zu 1.500 Euro an jede*n Beschäftigte*n zu zahlen, auf die keine Steuern und Abgaben erhoben werden. Voraussetzungen: Die Zahlung muss zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 und zusätzlich zum Lohn erfolgen. Es darf also nicht das bisherige Weihnachtsgeld in diesem Jahr in einen Corona-Bonus umbenannt werden. Liegen die Corona-Zuwendungen über 1.500 Euro, wird der übersteigende Betrag wie der Lohn mit Steuern und Sozialabgaben belastet.

Kurzarbeitsgeld

Um Entlassungen in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit erst mal zu umgehen, können Betriebe ihre Beschäftigten ganz oder teilweise in Kurzarbeit schicken. Wie viel Lohn und wie viel Kurzarbeitsgeld jemand im Jahr bezogen hat, weist der Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung aus. Aufstockungen durch den Arbeitgeber sind möglich, ver.di hat dazu in vielen Branchen entsprechende Vereinbarungen ausgehandelt.

Dennoch gibt es steuerlich einiges zu beachten. Wie alle Lohnersatzleistungen – dazu zählen auch Eltern-, Arbeitslosen- und Krankengeld – wird auch das Kurzarbeitsgeld netto ausgezahlt. Versteuert werden muss es nicht, fällt aber unter den Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die Summe der Lohnersatzleistungen mit dem ohnehin zu versteuernden Einkommen addiert wird. Nach der Höhe dieses Gesamteinkommens richtet sich der Steuersatz, mit dem der einkommenssteuerpflichtige Teil des Jahreseinkommens versteuert wird. Je nachdem wie viel Lohnersatz jemand in dem Jahr bezogen hat, können Nachzahlungen fällig werden bzw. die Erstattung durch das Finanzamt geringer ausfallen als in den Jahren zuvor. Auch wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin Einkünfte erzielt hat, kann sich das negativ auswirken.

Ehepaaren empfiehlt Lennartz, zu prüfen, ob sich in diesem Jahr der Wechsel zur Einzelveranlagung lohnt. Er weist außerdem darauf hin, dass eine Pflicht zur Lohnsteuererklärung besteht, wenn jemand in einem Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen bezogen hat.

Arbeitszimmer

Neben Kurzarbeit ist die Arbeit im Homeoffice eine häufige Folge der Corona-Pandemie. Die Hürden, um Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen zu können, sind allerdings hoch. Es darf kein Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung stehen und das Arbeitszimmer zu Hause muss ein separater Raum sein.

Hoffnung hat Edmund Lennartz dennoch, denn der Bundesrat hat im Zusammenhang mit seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020 eine vereinfachte steuerliche Förderung eines Homeoffice gefordert, die bis zu 600 Euro im Jahr ausmachen kann. Der ver.di-Steuerexperte rechnet damit, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird.

Arbeitsmittel

Ob Schreibtischstuhl, Computer, Monitor, Repeater, Druckerpapier oder ein Kugelschreiber – eine Liste möglicher Arbeitsmittel im Homeoffice ist lang. Sie können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn die entsprechenden Belege vorhanden sind. Wer 2020 viel im Homeoffice gearbeitet hat, hat auch mehr davon gebraucht als vielleicht in anderen Jahren. Arbeitsmittel, die mehr als 800 Euro gekostet haben, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer über mehrere Jahre abgeschrieben; die liegt etwa bei einem Computer bei drei Jahren.

Ist Homeoffice angeordnet worden und ist es dabei notwendig, mit dem Büro/Arbeitgeber beruflich zu kommunizieren, können meist pauschal 20 Euro pro Monat für Telefon- und Internetkosten geltend gemacht werden.

Fahrtkosten

Wer häufig im Homeoffice gearbeitet hat, kann an weniger Tagen Fahrtkosten für den Arbeitsweg absetzen. Hier rät Lennartz unbedingt dazu, ehrlich zu bleiben – sonst ist schnell ein Straftatbestand erfüllt.

Wer für den Weg zur Arbeitsstätte eine Bahncard oder ein Jahres-Abo für öffentliche Verkehrsmittel nutzt, muss bestimmte Kriterien berücksichtigen, um den vollen Betrag absetzen zu können. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Kaufs. Konnte man zu diesem Zeitpunkt von einem ganz normalen Arbeitsjahr ausgehen, dürfte die Absetzbarkeit problemlos sein. Erkennt das Finanzamt das nicht an, lohnt es sich, Einspruch einzulegen. Wer jedoch beispielsweise Anfang April im Homeoffice war, der kann bei einem Kauf zu diesem Zeitpunkt nicht unbedingt von der Notwendigkeit einer Jahreskarte ausgehen.

Urlaub

Kosten von Reise-Rückholaktionen können als außergewöhnliche Belastungen nur geltend gemacht werden, wenn der Urlaub bereits vor einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes angetreten wurde. Ob auch Kosten für Urlaube, die nicht angetreten werden konnten, weil zum Beispiel bei der Rückkehr eine 14-tägige Quarantäne gedroht hat, absetzbar sind, wird sich noch zeigen. Rund um Corona und Steuerrecht wird vieles in den nächsten Monaten sicherlich noch durch Gerichte geklärt werden müssen. Lennartz empfiehlt daher, diese Kosten im Zweifel geltend zu machen – auch wenn er wenig optimistisch ist, dass sie als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

Kita, Schule und Hort geschlossen, die Großeltern hatten anderes vor – in Situationen wie diesen haben viele im Jahr 2020 unbezahlten Urlaub nehmen müssen. Wer dafür eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bekommen hat, der sollte den Abschnitt über das Kurzarbeitergeld genau lesen. Denn ähnlich wie diese Lohnersatzleistung wird auch diese Entschädigung steuerfrei ausgezahlt, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Krankheitskosten

Zuzahlungen zu Medikamenten oder Kosten für die Fahrten zu Ärzt*innen sind von der Steuer absetzbar, wenn sie einen bestimmten Anteil am Jahreseinkommen überschreiten. Daher gilt es in diesem Jahr doppelt aufzupassen. Wer viel Kurzarbeitergeld bezogen hat, hat ein niedriges Jahreseinkommen – und überschreitet den Wert für die zumutbare Eigenbelastung schneller. Zum anderen erhöhen Kosten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Belastung. Edmund Lennartz rät, Belege jeglicher Art zu sammeln, ganz gleich ob für Masken, Desinfektionsmittel, Fahrten zu Teststellen oder für die Tests selbst.

Beratung bei ver.di

ver.di-Mitglieder können sich rund um die Lohnsteuer kostenlos von ver.di beraten lassen. Termine dazu können sie über die Bezirksgeschäftsstellen vereinbaren. Allerdings sind sie sehr begehrt. Edmund Lennartz rät, sich um einen Beratungstermin zu kümmern, sobald die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers vorliegt. Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli beim Finanzamt sein. Viele Finanzämter seien mittlerweile schnell dabei, Verspätungszuschläge zu erheben, warnt der oberste ver.di-Steuerexperte.

Der ver.di-Lohnsteuerservice darf ausschließlich abhängig Beschäftigte sowie Rentner*innen und Versorgungsempfänger*innen beraten. Steuertipps und Hilfe bei Steuerangelegenheiten für Soloselbstständige unter selbststaendige.verdi.de

Weitere Infos: mitgliedernetz.verdi.de

Offizielle Informationen der Bundesregierung zum Thema Corona

Familien: kurzelinks.de/q1m2

Steuerhilfen: kurzelinks.de/4nak

Arbeitnehmer*innen: kurzelinks.de/ipmo

Laufend aktualisierte FAQ des Bundesfinanzministerium zum Thema Corona und Steuern: ­kurzelinks.de/ve5f