Ausgabe 07/2021
ver.di lohnt sich
Erfolge für Klinik-Beschäftigte
Charité: ver.di und die Berliner Charité haben am 7. Oktober ein Eckpunktepapier für einen Tarifvertrag zur Entlastung des Gesundheitspersonals unterzeichnet. Die Vereinbarung legt unter anderem für die Stationen und Abteilungen fest, wie viele Pflegefachkräfte in der jeweiligen Schicht mindestens eingesetzt werden. Das Berliner Universitätsklinikum will dafür in den kommenden drei Jahren mehr als 700 zusätzliche Pflegekräfte einstellen. Anders als im Tarifvertrag 2016 haben die Charité-Beschäftigten mit der nun getroffenen Regelung Anspruch auf einen individuellen Belastungsausgleich: Müssen sie fünf Mal in unterbesetzten Schichten oder anderen Belastungssituationen arbeiten, haben sie Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag oder andere Entlastungsmaßnahmen.
Vivantes: Am 12. Oktober zogen auch die Arbeitgeber des ebenfalls landeseigenen Klinikkonzerns Vivantes nach. In einem Eckpunktepapier wurde unter anderem für die Stationen und Bereiche definiert, wie viele Patient*innen von wie vielen Beschäftigten in jeder Schicht betreut werden. Bei Unterschreitung der festgelegten Besetzungsregelungen erhalten die betroffenen Beschäftigten einen Belastungsausgleich in Form eines Vivantes-Freizeitpunktes. Einen Punkt bekommt beispielsweise eine Pflegefachkraft, wenn sie eine Schicht lang in Unterbesetzung arbeiten musste. Im Jahr 2022 erhalten Beschäftigte für je neun Vivantes-Freizeitpunkte eine Freischicht oder einen Entgeltausgleich von 150 Euro; im Jahr 2023 genügen dafür je sieben Vivantes-Freizeitpunkte, und im Jahr 2024 je fünf. Die Anzahl der zu gewährenden freien Tage ist gedeckelt: Im Jahr 2022 auf sechs, im Jahr 2023 auf zehn und im Jahr 2024 auf 15 freie Tage; über die Deckelung hinausgehende Ansprüche werden in Entgelt ausgeglichen.
Zur Förderung der Ausbildung werden Mindestzeiten definiert, in der die Auszubildenden Praxisanleitungen erhalten. Zudem erhalten alle Auszubildenden ein Notebook zur dienstlichen und privaten Nutzung, das nach Beendigung der Ausbildung ins private Eigentum übernommen werden kann. Bereits am Ende des 2. Ausbildungsjahres erhalten die Auszubildenden ein konkretes Übernahmeangebot. Der Tarifvertrag, der nun aus den Eckpunkten entstehen wird, soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Streikmaßnahmen sind ausgesetzt.
Service-Töchter Vivantes: Der Kampf hat sich auch für die Beschäftigten der Vivantes Service-Töchter gelohnt. Für zwei der fünf betroffenen Tochtergesellschaften werden rückwirkend zum 1. Juli die Löhne um 2,5 Prozent erhöht. Alle Mitarbeiter*innen erhalten zudem eine Corona-Sonderzahlung von 1.500 Euro. Die Angleichung an den TVöD erfolgt bis 2025: Beschäftigte der Vivantes-Reha-Einrichtungen sowie Technik- und Baumitarbeiter werden am Ende 96 Prozent der TVöD-Tarife erhalten. Alle anderen Bereiche bzw. Töchter werden 2025 bei 91 Prozent des TVöD angekommen sein.