Ausgabe 01/2022
Nichts anbrennen lassen
12 Euro Mindestlohn hatten SPD und Grüne im Bundestagswahlkampf versprochen. Zum 1. Oktober 2022 will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, das Vorhaben umsetzen. Dazu hat er einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nun seinen Weg durch die parlamentarische Beratung nimmt. Die Mindestlohnkommis-sion, die alle zwei Jahre tagt und unter Berücksichtigung festgelegter Faktoren einen Vorschlag über die Steigerung der Lohnuntergrenze vorlegt, tagt dann erst wieder im ersten Halbjahr 2023. Ursprünglich hätte sie bis zum 30. Juni 2022 aktiv werden müssen.
Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke begrüßte den frühzeitigen Gesetzentwurf: "Die Bundesregierung lässt nichts anbrennen." Damit setze sie ein wichtiges Zeichen. "Sie zieht eine Haltelinie für Beschäftigte im Niedriglohnsektor ein und liefert auf lange Sicht einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut", so der ver.di-Vorsitzende weiter.
Arbeitgeberverbände kritisieren die geplante Erhöhung auf 12 Euro. Falls die Arbeitgeber tatsächlich gegen dieses Gesetz klagen sollten, sei das nichts anderes als der Versuch, Armutslöhne zu zementieren, sagte Werneke.
Von der geplanten Anhebung profitieren nach wissenschaftlichen Untersuchung 8,6 Millionen Menschen, überwiegend Frauen. Die Auswirkungen auf die Inflationsrate durch eventuell damit verbundene Preissteigerungen schätzt die Hans-Böckler-Stiftung als gering ein. Auch sei es durch den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn kaum zu den von den Arbeitgeberverbänden vorhergesagten Arbeitsplatzverlusten gekommen.
Verbunden mit der Erhöhung des Mindestlohns plant die Bundesregierung, zum 1. Oktober auch die Grenze für Minijobs auf 520 Euro anzuheben. Bislang liegt sie bei 450 Euro. Sie soll in Zukunft so dynamisiert werden, dass eine Arbeitszeit von bis zu zehn Stunden pro Woche zum Mindestlohn möglich ist. Das lehnt ver.di ab. Stattdessen soll Arbeit möglichst vom ersten Euro an sozialversicherungspflichtig sein. hla