Im November 2022 wird bei allen erwerbstätigen Mitgliedern der Gewerkschaftsbeitrag gemäß dem durchschnittlichen Tarifabschluss der jeweiligen Branche angeglichen, sofern dieser trotz Tariferhöhungen noch nicht angehoben wurde. Nach der ver.di-Satzung beträgt der Beitrag ein Prozent vom monatlichen Bruttoverdienst. Mitglieder, die ihre Beiträge an uns durch Einzelüberweisung/ Dauerauftragszahlung entrichten, bitten wir gegebenenfalls eine entsprechende Anpassung ihrer Einzelüberweisung oder ihres Dauerauftrages vorzunehmen.