Ausgabe 07/2022
In die Zukunft investieren
Ob Seminare zum Ukraine-Krieg oder Rhetoriktrainings, die Bandbreite der Weiterbildungen und Qualifizierungen, die ver.di anbietet, ist vielfältig. Ab sofort kann das Bildungsprogramm für 2023 gebucht werden.
Sich stetig weiterzubilden ist sinnvoll, denn berufliche Anforderungen wandeln sich oft rasant. Unterstützung finden Interessierte über das ver.di-Bildungsprogramm. Mit über 6.000 Seminaren steht allen ver.di-Mitgliedern und Nichtmitgliedern ein umfangreiches Angebot zur Verfügung. Neben den gängigen Seminaren zu Gremienarbeit oder Arbeits- und Tarifrecht finden sich hier auch ausgefallene und hochaktuelle Themen wie etwa ein Seminar zur Macht der Algorithmen und digitale Transformation, der Europäischen Union und dem Ukraine-Krieg oder Whistleblowing und der Schutz von betroffenen Beschäftigten.
Aber auch für die einzelnen Branchen gibt es spezielle Angebote. Für den Bereich Gesundheit und Soziales werden Seminare über Gewalt gegen Beschäftigte in psychiatrischen Einrichtungen angeboten. Menschen aus der Verkehrsbranche können lernen, wie man Dienstpläne erstellt und verwaltet, für den Bereich Medien und alle, die es interessiert, ist das Seminar zu Falschmeldungen und Propaganda sicher spannend. Im Bildungsportal erfahren Mitglieder außerdem, was etwa bei Freistellung und Bildungsurlaub beachtet werden muss.
Lernen zahlt sich aus
Viele Seminare sind für Mitglieder kostenlos. Andere sind vergünstigt. Wer zum Beispiel bis zum 31. Dezember 2023 die Grundlagenseminare 1 bis 3 für Betriebsrät*innen besucht, wird mit einem Gutschein belohnt und erhält 20 Prozent der Seminargebühr für das BR 3-Seminar erstattet. Die Kosten für Betriebs- und Personalräte, Jugend- und Schwerbehindertenvertretungen müssen die Arbeitgeber übernehmen. Sie sind auch verpflichtet, die Kolleginnen und Kollegen für die Kursdauer freizustellen. In der Seminar-Datenbank des ver.di-Bildungsportals finden sich dazu bei jedem Seminar eine oder mehrere Abkürzungen, die die Möglichkeiten der Freistellung angeben.
Das sollte man wissen
Der wesentliche Unterschied zwischen der Fort- und der Weiterbildung besteht darin, dass die Fortbildung sich auf eine konkrete Anforderung im Rahmen der aktuellen beruflichen Tätigkeiten bezieht, während die Weiterbildung dazu dient, zusätzliche Qualifikationen zu er- werben.
Außerdem: Ein grundlegendes Recht auf eine Weiterbildung gibt es in Deutschland nicht. Wer aber eine Auszeit vom Job nehmen möchte, um sich weiterzubilden, soll künftig staatliche Unterstützung erhalten. Das sehen Pläne des Bundesarbeitsministeriums vor. Beim Bildungsurlaub hingegen geht es um die persönliche Weiterbildung, die überhaupt nichts mit dem Beruf zu tun haben muss. In den meisten Bundesländern besteht der Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr. Der Anspruch hängt davon ab, in welchem Bundesland man arbeitet. Im Bildungs-Spezial der letzten Ausgabe der ver.di publik (Ausgabe 6/2022) haben wir aufgeführt, welcher Anspruch wo gilt.