Erstmalig Tarifverträge

Fracht-Airline Aerologic – ver.di hat für die rund 600 Pilotinnen und Piloten der Aerologic erstmalig Tarifverträge abgeschlossen. Die Beschäftigten des Joint Ventures von Lufthansa und Deutscher Post DHL erhalten neben deutlichen Gehaltserhöhungen auch wesentliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Im Einzelnen: First Officer bekommen Gehaltserhöhungen zwischen 13,8 und 24,6 Prozent, Senior First Officer zwischen 11,6 und 20,7 Prozent und Kapitäne 8,5 Prozent mehr Vergütung. Außerdem gibt es eine 20-prozentige Schichtzulage für alle und weitere operative Verbesserungen. Der Vergütungstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.Dezember 2023. Im ebenfalls abgeschlossenen Manteltarifvertrag wurden Kriterien zur Dienstplanstabilität, die Erhöhung der Urlaubstage auf bis zu 42 Kalendertage sowie Regelungen zur Erreichbarkeit der Piloten geregelt. Zudem wurde die Grundstruktur einer betrieb-lichen Altersvorsorge geregelt. Diese Regelungen werden nun weiter ausgestaltet.

Entlastung auch in Frankfurt/Main

Uniklinik – Auch für die Beschäftigten am Universitätsklinikum Frankurt/Main gibt es bald einen Entlastungs-Tarifvertrag. ver.di hat mit dem Arbeitgeber entsprechende Eckpunkte unterzeichnet. Möglich gemacht hat das der Einsatz der Beschäftigten bei Warnstreiks und Aktionen. Bundesweit hat ver.di bislang an 23 Kliniken solche Vereinbarungen durchgesetzt. Derzeit wird auch am Uniklinikum Dresden über Entlastung verhandelt. Zudem bereiten sich am kommer- ziell betriebenen Uniklinikum Gießen und Marburg die Beschäftigten auf eine entsprechende Tarifbewegung vor. Die für die rund 4.000 nicht-ärztlichen Beschäftigten der Frankfurter Uniklinik erzielten Eckpunkte schreiben unter anderem Schichtbesetzungen fest, die sich aus den Personalbemessungssystemen PPR 2.0 und PPP-RL ergeben. Die PPR 2.0 wurde von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat für die Stationspflege in Akutkliniken entwickelt, ist aber noch nicht gesetzlich beschlossen. Ferner soll es einen Freizeitausgleich durch freie Tage geben, wenn mehrfach in unterbesetzten Schichten gearbeitet wird oder bei anderweitig belastender Arbeit.

Standards für Digitalisierung

Handel – Nach 14 Verhandlungsrunden haben ver.di und die Modekette H&M den ersten Digitalisierungstarifvertrag im Handel für die bundesweit 14.300 Beschäftigten vereinbart. Zentrales Element darin ist die Beteiligung der Beschäftigten an der Gestaltung der Digitalisierung. Dazu werden die Beteiligungsrechte des Gesamtbetriebsrates erweitert, und ein Digitalisierungsbeirat aus Vertreter*innen von ver.di und H&M wird gegründet, der eigene und Vorschläge der Belegschaft einbringen kann. Zudem werden die Beschäftigten 2023 in ausgewählten Digitalisierungs-Testfilialen besonders beteiligt, um die Gestaltung der neuen Arbeitsweisen zu beurteilen und Anforderungen an die Weiterentwicklung zu stellen. Ein besonderer Kündigungs- und Abgruppierungsschutz soll die Filialbeschäftigten ferner absichern. Qualifizierungsmöglichkeiten wurden vereinbart. Leiharbeit soll nur noch als Ausnahme möglich sein. Auch sieht der Tarifvertrag bis zu sechs zusätzliche halbjährliche Sonderzahlungen für alle Mitarbeitenden in den Stores vor – im zweiten und dritten Jahr abhängig vom Umsatz. Laufzeit: 36 Monate.