Vorenthaltung von Löhnen, falsche ­Eingruppierung, Verstöße gegen das ­Arbeitszeitgesetz, Behinderung der Betriebsratsarbeit: Die Liste der Gesetzesverstöße in der Bielefelder Prodiac ­Sicherheit GmbH ist lang – genau so lang ist die Liste der Arbeitsgerichtsprozesse, die das Unternehmen verloren hat.

Rasmus Finn Wackerhagen, Geschäftsführer der KWS-Gruppe, zu der Prodiac gehört, sind scheinbar alle Mittel recht, einen Betriebsrat zu verhindern. Die Feindschaft gegenüber gesetzlich geregelter Mitbestimmung im Unternehmen sitzt so tief, dass bei ihm auch mehrfache Niederlagen vor Gericht bislang zu keiner Einsicht geführt haben. Zur Betriebsratswahl im Mai 2022 hatte er eine Liste, an deren Spitze die Personalchefin stand, antreten lassen. Die Liste wurde vom Wahlvorstand wegen offensichtlicher Manipulationen nicht zugelassen.

Lohnrückstände

Der dann gewählte Betriebsrat wurde von der Geschäftsführung ignoriert, seine Existenz geleugnet und den Mitgliedern des Betriebsrates sogar der Lohn für die Zeit der Betriebsratsarbeit nicht ausgezahlt. Auf mehrere tausend Euro belief sich der Rückstand nicht aus­gezahlter Löhne. Wieder ging es vors ­Arbeitsgericht. Das Landesarbeitsgericht in Hamm, Nordrhein-Westfalen, stellte am 28. April 2023 klar: Der Betriebsrat ist rechtmäßig im Amt – die vorent­haltenen Löhne müssen nachgezahlt werden.

Dass Prodiac das Verfahren nicht würde gewinnen können, war aus Gewerkschaftssicht von vornherein klar. Aber offenbar fühlte Wackerhagen sich so stark, dass er glaubte, sich die Gesetzesverstöße erlauben zu können. „Leider zeigt die Erfahrung, dass dieser Arbeitgeber sich um Gerichtsentscheide nicht schert“, sagt ver.di-Sekretär Andreas Rech. Dass die Firma so weitermache und sogar öffentliche Aufträge erhalte, sei für ihn der eigentliche Skandal.

KWS gehört in die Riege derjenigen ­Firmen, die – wie der Autoverleiher Sixt – aus Prinzip jede Mitbestimmung verhindern wollen. Immer wieder nehmen sich Firmen solche Dreistigkeiten heraus, aber der Druck auf die Politik, dagegen vorzugehen, steigt. „Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein“, heißt es deshalb auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. Das dürfen aus ver.di-Sicht keine leeren Worte bleiben. Der Fall habe Potenzial, sich zu ­einem Politikum zu entwickeln, betont Rech. Bruno Neurath-Wilson

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