Ausgabe 05/2023
Für nur 2 Euro im Monat
Seit mittlerweile 113 Jahren unterstützt die GUV/Fakulta ihre Mitgliedern bei Regressforderungen und Unwägbarkeiten im Arbeitsleben – und das für aktuell nur zwei Euro im Monat. Die GUV/Fakulta ist eine Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften. Die Mitgliedschaft in ver.di und die zusätzliche Mitgliedschaft in der GUV/Fakulta gehen Hand in Hand: Im ersten Schritt prüft der ver.di-Rechtsschutz, ob die Forderung des Arbeitgebers überhaupt berechtigt ist und unterstützt bei unrechtmäßigen Forderungen bei deren Abwehr. Wer schadensersatzpflichtig sein sollte, kann als Mitglied der GUV/Fakulta diese um finanzielle Unterstützung bitten.
Darunter fallen zum Beispiel eine Unterstützung beim Selbstbehalt der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung, Schadensersatzbeihilfe beim Verlust von Dienstschlüsseln bis 150.000 Euro, Schadensersatzbeihilfe bei begründeter Inanspruchnahme durch Arbeitgeber oder Dienstherrn, Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage in Folge eines Schadensfalls, Rechtsschutz im Fall von Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht, Rechtsschutz (Zivilrecht) bei der Durchsetzung eigener Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen, Unterstützung bei Haft, Eintritt einer Erwerbsminderung oder einem Krankenhausaufenthalt in Folge eines Arbeitsunfalls, Hinterbliebenengeld für Angehörige nach einem arbeits- oder dienstbedingten Unfall sowie seit 2013 auch Verletztengeld nach Ende der Lohnfortzahlung.
Auch in der Region München unterstüzt die GUV/Fakulta Kolleg*innen in Krisensituationen. So konnte etwa in folgenden Fällen geholfen werden: Durch das unachtsame Öffnen der Tür seines Reinigungsfahrzeuges verletzte Kollege G. eine Radfahrerin. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde er zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage unterstützte die GUV/Fakulta den Kollegen mit 1.300 Euro. Müllwagenfahrer D. wurde auf seiner Tour von einem Auto blockiert. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Halter. Das Verfahren wurde eingestellt. Die GUV/Fakulta unterstützte den Kollegen mit 1.000 Euro bei den Anwaltskosten.
Mehr Infos über die GUV/Fakulta wissen? Am Info-Stand bei der nächsten ver.di-Veranstaltung oder unter