Ausgabe 07/2023
Das Zeugnis muss stimmen
Du hast ein Arbeits- oder ein Ausbildungszeugnis bekommen und bist nicht sicher, ob die Bewertung deiner Leistung adäquat darin wiedergegeben ist? "Am besten melden sich Mitglieder, die die Zeugnisberatung in Anspruch nehmen möchten, mit einem Vorlauf von zwei Wochen bei ihrem Ortsbezirk. Dort landet man im Servicecenter und wird an die entsprechende Stelle weitergeleitet, beziehungsweise erhält man einen Rückruf des zuständigen Sekretärs", rät Manuela Colombe vom ver.di-Mitgliederservice. Entweder per E-Mail oder per Post schickt man sein Zeugnis an den entsprechenden Gewerkschaftssekretär vor Ort. Niemals jedoch ein Originaldokument, stets nur Kopien.
Die ver.di-Expert*innen prüfen das Zeugnis daraufhin auf versteckte Fallstricke und schicken anschließend eine schriftliche Einschätzung zurück, natürlich nicht ohne Verbesserungsvorschläge gleich mitzuliefern. Damit kann der oder die Beschäftigte zum Arbeitgeber gehen und auf Änderung des Zeugnisses in den monierten Punkten bestehen. Weigert sich der Arbeitgeber, dann nimmt sich der DGB-Rechtsschutz der Sache an, für beitragstreue Mitglieder natürlich kostenlos. Die Rückmeldung durch die ver.di-Zeugnisberater kann auch telefonisch erfolgen, etwa um Inhalte zu klären oder wenn es schnell gehen muss.
Tückische Sprache entziffern
Die ver.di-Zeugnisberater*innen schätzen auch ein, ob und wann ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis gerechtfertigt ist. Auch ein einfaches Zeugnis, etwa für den Beruf des Kraftfahrers, soll dem künftigen Arbeitgeber ein gutes Bild der Fachkraft vermitteln. Deshalb muss auch hier jenseits von Beruf, Position und Funktion eine detaillierte Tätigkeits-und Aufgabenbeschreibung enthalten sein. Der Regelfall ist heutzutage daher das qualifizierte Zeugnis. Es liefert über das beim einfachen Zeugnis Genannte hinaus auch eine Beurteilung der Leistungs- und Führungsqualitäten der Fachkraft.
Auch der tückischen Geheimsprache von Arbeitgebern spüren die ver.di-Expert*innen bei der Prüfung nach. Steht dort "Er/Sie engagierte sich innerhalb und außerhalb des Betriebes für die Interessen der Arbeitnehmer" heißt das im Klartext, er oder sie ist in der Gewerkschaft organisiert – eine Information, die im Zeugnis nichts zu suchen hat. "Für die Belange seiner/ihrer Mitarbeiter/innen bewies er/sie immer Einfühlungsvermögen" sollte ebenfalls hellhörig werden lassen, sagt es im Wesentlichen, dass er/sie ständig auf der Suche nach Sexualkontakten war. Doch den ver.di-Zeugnisberater*innen fallen auch hochgestellte Sonderzeichen auf oder Punkte, die dort nicht hingehören. Unter diesem Link (kurzelinks.de/2str) können sich Mitglieder schon mal generell über alles Wissenswerte rund ums Arbeitszeugnis informieren.
Die sehr gründlich ausgearbeitete ver.di-Broschüre zum Thema Arbeitszeugnis kann für 2 Euro bestellt werden unter: mi@verdi.de
Jenny Mansch