Ausgabe 08/2023
Holt euch euer Geld zurück!
So, liebe Mitglieder, Kalender raus und Folgendes eingetragen: Wer im nächsten Jahr seine Einkommenssteuererklärung für 2023 erstellen möchte und abgabepflichtig ist, muss die Erklärung bis zum 2. September 2024 bei seinem Finanzamt einreichen. Um rechtzeitig einen Termin beim ver.di-Lohnsteuerbeauftragten seines oder ihres Vertrauens zu bekommen, sollte man sich im Januar, spätestens aber im März einen Termin beim ver.di-Bezirk geben lassen. Das empfiehlt Manuela Colombe vom ver.di-Mitgliederservice, und sie muss es wissen, berät sie doch selbst seit Jahren die ver.dianer in Sachen Steuerklärung.
Einige Bezirke bieten auch die Möglichkeit, den Termin online zu buchen: Berlin, Hamburg, fast alle Bezirke in NRW, Westfalen, Fils-Neckar-Alb, Südbaden-Schwarzwald, Stuttgart, Rhein-Neckar und München.
Damit man beim ver.di-Lohnsteuerbeauftragten eine gute Figur abgibt, ist folgende leichte Vorarbeit zu empfehlen, denn: „Das Schlimmste ist ein Schuhkarton unsortierter Belege“, weiß Manuala Colombe. „Zum Beratungstermin sollten alle wichtigen Belege mitgebracht werden wie etwa die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, die Betriebskostenabrechnung, Rentenbezugsmittei- lungen, Versicherungsbelege, Kapitalerträge und natürlich der Beleg über die ver.di-Mitgliedsbeiträge sowie die der GUV-Fakulta“, so Colombe weiter . Eine Checkliste mit allen benötigten Nachweisen wird bei der Terminabstimmung zur Verfügung gestellt.
Für alle weiteren Belege über Ausgaben genügt eine Aufstellung, die man zum Termin mitbringt, so etwa Belege über Unfallversicherung, Privathaftpflicht, Zahnarzt-Kosten, Medikamente, Sehhilfen, Spendenbeiträge usw. Seit dem Veranlagungszeitraum 2021 sind die Pauschalbeträge für einen vom Versorgungsamt festgestellten Grad der Behinderung stark erhöht worden und können bereits ab einem GdB von 20 angesetzt werden.
Von Lohnsteuerbeauftragten abgefragt wird auch, ob jemand Familienangehörige mit einem Pflegegrad 2-5 hat und diese in der Wohnung des zu Pflegenden oder in der eigenen Wohnung pflegt. Die dafür möglichen Pflegepauschbeträge betragen 600-1.800 Euro im Jahr. Das führt immerhin zu einer Erstattung von rund 15 bis 600 Euro.
Am Ende erhält das Mitglied die ausgedruckte Steuererklärung, unterschreibt sie und schickt sie an das Finanzamt vor Ort, in einigen Bezirken erfolgt die Übermittlung elektronisch per Elster-Verfahren. Vor dem Versand erfährt man die Höhe der Rückzahlung, was die Zeit bis zur Erstattung versüßt.
Sollte das Finanzamt einmal nicht den Angaben der Lohnsteuerbeauftragten folgen und hat es damit eventuell Unrecht, helfen die ver.di-Lohnsteuerbeauftragten selbstverständlich bei der Erstellung des Einspruchs. Jenny Mansch