Ausgabe 02/2024
Richtigstellung
21. März 2024
In dem Artikel „Auf dem Grat der Behinderung“ in ver.di publik 1_2024 sind uns leider zwei Fehler unterlaufen. Laut § 208 des SGB IX haben schwer-behinderte Menschen ab einem GdB von 50 Anspruch auf 5 und nicht 6 Tage Zusatzurlaub. Außerdem können seit 2021 Menschen mit einem GdB ab 20 steuerliche Vergünstigungen geltend machen. Die Höhe der Freibeträge hängt von dem Grad der Behinderung ab. So liegt der Pauschbetrag bei einem GdB von 20 bei 384 Euro, beim GdB 30 bei 620 Euro, bei GdB 40 bei 860 Euro usw. Wir bitten, die Fehler zu entschuldigen. jm