Ausgabe 03/2024
Nicht vergessen!
Anpassung Beitragshöhe
16. Mai 2024
Im Mai 2024 erfolgt bei allen erwerbstätigen Mitgliedern, die nicht direkt einem Tarifbereich zugeordnet sind, eine Prüfung und Anpassung der Beitragshöhe gemäß dem ab 1.1.2024 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro; bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend anteilig. Nach der ver.di-Satzung beträgt der Beitrag 1 Prozent vom regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst.
Mitglieder, die ihre Beiträge an uns durch Einzelüberweisung/Dauerauftragszahlung entrichten, bitten wir, gegebenenfalls eine entsprechende Anpassung ihrer Einzelüberweisung oder ihres Dauerauftrages vorzunehmen.