Im Mai 2024 erfolgt bei allen erwerbstätigen Mitgliedern, die nicht direkt ­einem Tarifbereich zugeordnet sind, ­eine Prüfung und Anpassung der Beitragshöhe gemäß dem ab 1.1.2024 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro; bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend anteilig. Nach der ver.di-Satzung beträgt der Beitrag 1 ­Prozent vom regelmäßigen monat­lichen Bruttoverdienst.

Mitglieder, die ihre Beiträge an uns durch Einzelüberweisung/Dauerauftragszahlung entrichten, bitten wir, gegebenenfalls eine entsprechende Anpassung ihrer Einzelüberweisung oder ihres Dauerauftrages vorzunehmen.