Für Werkzeuge wie den Honorarrechner ist das Internet wie geschaffen. Statt sich die Höhe der einzufordernden Honorare weiterhin aus Vergleichsdaten zu ziehen oder sie über den Daumen zu peilen, können selbstständige Kulturschaffende jetzt das praktische Tool auf der Seite basishonorare.de von ver.di befragen. Der Modellrechner wurde auf Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) kalkuliert und kommt gerade recht: Ab 1. Juli 2024 gelten in der Bundeskulturförderung Honoraruntergrenzen, und das ver.di-Tool zeigt, wie man sie spartenübergreifend ermittelt. An der Konzeption beteiligt war auch eine Arbeitsgruppe von Ehrenamtlichen aus den ver.di-Kulturfachgruppen.

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Foto: ver.di

Die Einführung von Basishonoraren in der Kulturszene ist eine Lehre aus der Zeit der Covid-Pandemie, die vor allem freischaffende Künstlerinnen und Künstler hart getroffen hat. Mit dem Modellrechner schafft ver.di jetzt lang ersehnte Transparenz. Im nächsten Schritt sollen die Basishonorare in staatlichen Förderrichtlinien verankert werden, und das aus gutem Grund: „Versteckte Arbeitszeiten, Absicherungen und Nebenkosten – all das geht im Eifer des Projekts schnell unter und wird von den Kolleg*innen in der Kalkulation oft vergessen. Der Honorarrechner aber denkt an alles und fragt diese Posten ab. Auch in der Kultur lassen sich Honorare auf Grundlage von Arbeitszeit fair berechnen“, sagt Lisa Mangold, ver.di-Bereichsleiterin für Kunst und Kultur.

Wieviel also ist meine kreative Arbeit wert? Der Modellrechner hilft zunächst bei der Eingruppierung, die eine Differenzierung der Honorare ermöglicht. Dabei wird nicht vom Bildungsabschluss ausgegangen, sondern von den Voraussetzungen für die Tätigkeit, da die Ausbildungswege in Kunst und Kultur oft sehr unterschiedlich sind. Hat man die Eingruppierung ausgewählt, wird festgelegt, ob die Arbeitszeit tage- oder ­stundenweise kalkuliert wird.

Um die ­Berechnung zu erleichtern, kann man eventuelle Zeiten für Proben, Vor-und Nachbereitung, Kommunikation mit ­Auftraggebern und Dokumentation eintragen. Auch Betriebsausgaben werden berücksichtigt. Entscheidend ist auch, ob die Selbstständigen in der Künstlersozialkasse versichert sind und nur den Arbeitnehmeranteil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, oder den sehr viel höheren Gesamtbeitrag stemmen müssen. Am Ende spuckt der Rechner ein Honorar auf Basis des TVöD aus, das man guten Gewissens für seine Arbeit verlangen kann und sollte. Der Modellrechner ist ein leicht zu bedienendes Tool, das endlich für eine gerechte Entlohnung der Selbstständigen in Kunst und Kultur sorgt. jemansch