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Die guten Zeiten der Modekette Esprit sind schon lange vorbeiFoto: Trutschel/photothek/picture alliance

Mitte Mai hat die Modekette Esprit Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Betroffen sind vom bereits zweiten Verfahren innerhalb von vier Jahren rund 1.500 Beschäftigte an 40 Standorten in der Bundesrepublik.

"Wir erwarten von der Geschäftsführung, dass sie nach monatelangen Gerüchten um eine drohende erneute Insolvenz ihre Chance nutzt", erklärt Henrike Eickholt, ver.di-Fachbereichsleiterin für den Handel in Nordrhein-Westfalen. "Unsere Hoffnung liegt darin, dass zeitnah ein neuer Investor gefunden wird." Die Beschäftigten benötigten eine langfristige Perspektive, die nur realistisch sei, wenn die Traditionsmarke Esprit erhalten bleibe. Allerdings hat die britische Beteiligungsgesellschaft Alteri laut einem Beitrag im Branchenmagazin "Textilwirtschaft" nach anfänglich geäußertem Interesse bereits einen Rückzieher gemacht. Mitglieder des Gesamtbetriebsrates wussten von einem weiteren möglichen Interessenten, der in die Marke Esprit investieren wolle, nannten aber keinen Namen.

Die guten Zeiten sind bei dem Unternehmen mit Sitz in Ratingen und einer Börsennotierung in Hongkong einem ausführlichen Bericht in der WirtschaftsWoche zufolge schon lange vorbei. Bereits 2020 begab sich Esprit in ein Schutzschirmverfahren – eine besondere Variante im Insolvenzrecht, die es Unternehmen leichter macht, Verträge zu kündigen und Beschäftigte zu entlassen. Trotzdem setzte sich die Krise anschließend fort, die jetzt im neuerlichen Insolvenzverfahren gipfelte.

Zum Sachwalter wurde der Insolvenzjurist Christian Gerloff ernannt. Er hat bereits Erfahrung mit solchen Verfahren gesammelt, so bei Escada, Gerry Weber, Adler und Hallhuber. Esprit sei eine weltbekannte Marke für Mainstream-Mode, die aber unter sinkenden Umsätzen leide. "Die Eigenverwaltungsverfahren sollen die Chance eröffnen, die europäischen Aktivitäten von ihrer Struktur und vom Produkt her so aufzustellen, dass sie nachhaltig profitabel werden können", wird Gerloff in dem Artikel zitiert.

Die Beschäftigten müssen unterdessen auf Teile ihres Entgelts zunächst verzichten: So entfallen für mehrere Monate Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen, die als zu beantragende Insolvenzforderung gelten. Lediglich drei Zwölftel der Sonderzahlungen werden mit dem Insolvenzgeld überwiesen. Auch Beitragszahlungen für die betriebliche Alters-vorsorge werden für den Zeitraum, in dem die Beschäftigten Insolvenzgeld erhalten, ausgesetzt und erst zum 1. August reaktiviert.

Dass schon der Abverkauf der Ware in den Esprit-Filialen begonnen hat, deuteten die Kolleg*innen als Vorstufe einer Schließung, berichtete Dursun Kapusuz aus der ver.di-Bundesfachgruppe Einzelhandel. Sachwalter Gerloff habe zwar in einer E-Mail an die Beschäftigten geschrieben, dass noch keine Entscheidungen darüber getroffen worden seien, welche Filialen geschlossen würden. Mitglieder des Gesamtbetriebsrats sehen darin allerdings eine Hinhaltetaktik.