14 bis 15 Euro pro Stunde mindestens – von dieser Lohnuntergrenze geht Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, ab 2026 aus. Ein deutlicher Anstieg, wird derzeit doch ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde gezahlt. 2025 werden es 41 Cent mehr sein. Diese Erhöhung hat die Mindestlohnkommission der Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr festgelegt, gegen die Stimmen der Gewerkschaftsverteter*innen in der Kommission.

Jetzt soll 2026 ein kräftiger Sprung erfolgen. Das begründet der Bundesarbeitsminister mit der EU-Mindestlohnrichtlinie. Danach soll der Mindestlohn in den Mitgliedsstaaten möglichst schnell auf 60 Prozent des mittleren Lohns angehoben werden – und das sind in Deutschland in etwa 15 Euro. Bis zum 15. November haben die Mitglieds­staaten Zeit, die Richtlinie national umzusetzen. Das sieht Heil erfüllt, wenn die Mindestlohnkommission eine entsprechende Erhöhung vorschlägt.

Die Arbeitgeberverbände kritisierten den Bundesarbeitsminister dennoch für seine Aussage. Der Minister beschädige damit die Mindestlohnkommission und verdrehe die Rechtslage, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen ­Arbeitgeberverbände (BDA). Für die Erhöhung des Mindestlohns sei allein die Tariflohnentwicklung bei der Entscheidung der Mindestlohnkommission maßgeblich.

Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis, wie Kampeter Mitglied der Mindestlohnkommission, findet es hingegen richtig, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil klargestellt habe, welche Kriterien bei der Festlegung des gesetzlichen Mindestlohns zu beachten seien. „Es gab bislang keine Einsicht der Arbeitgebervertreter*innen, dass die – verbindliche - europäische Mindestlohnrichtlinie durch die Mindestlohnkommission beachtet werden muss. Hier hat der zuständige Minister die Zweifel ausgeräumt und damit können wir es nun schaffen, beim nächsten Anpassungsbeschluss die 15 Euro zu erreichen“, so Kocsis weiter.

Der neugewählte Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Dennis Radtke, hat hingegen eine Indexlösung vorgeschlagen. 60 Prozent des mittleren Lohnniveaus sollten als Höhe entsprechend der EU-Richtlinie festgesetzt werden. Die nötigen Werte könne das Statistische Bundes­amt errechnen.