Im Mai 2025 erfolgt bei allen erwerbstätigen Mitgliedern, die nicht direkt einem Tarifbereich zugeordnet sind, eine Prüfung und Anpassung der Beitragshöhe gemäß dem ab 01.01.2025 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 €. Bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend anteilig. Nach der ver.di-Satzung beträgt der Beitrag 1 Prozent vom regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst. Mitglieder, die ihre Beiträge an uns durch Einzelüberweisung / Dauerauftragszahlung entrichten, bitten wir gegebenenfalls, eine entsprechende Anpassung ihrer Einzelüberweisung oder ihres Dauerauftrages vorzunehmen.