Ausgabe 04/2025
Jobben im Studium – Was ist erlaubt, was steht dir zu?

Wie viel darf ich arbeiten, ohne Probleme zu bekommen?
Die Faustregel lautet: Maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit. Wer mehr arbeitet, verliert eventuell den Studierendenstatus in der Krankenversicherung und wird sozialversicherungspflichtig – mit allen Folgen für BAföG, Krankenkasse und Steuer. In den Semesterferien darfst du mehr arbeiten. Wichtig: Mehrere Jobs zählen zusammen.
Minijob, Midijob oder Werk- studium – was heißt das?
Verdienst du bis zu 556 Euro im Monat, gilt dein Job als Minijob: kaum Abgaben, aber auch kaum Absicherung. Danach, und zwar bis 2.000 Euro spricht man von einem Midijob – hier zahlst du anteilig Sozialbeiträge und bist besser abgesichert, zum Beispiel für die Rente. Als Werkstudent*in arbeitest du regelmäßig neben dem Studium (max. 20 Stunden/Woche) und bist von den meisten Sozialabgaben befreit – mit Ausnahme der Rentenversicherung.
Wie lange geht das mit der Familienversicherung?
Bis zu deinem 25. Geburtstag kannst du kostenlos über deine Eltern krankenversichert bleiben – solange dein monatliches Einkommen unter 470 Euro liegt. Danach brauchst du eine eigene studentische Krankenversicherung. Wenn du regelmäßig über 20 Stunden pro Woche arbeitest, endet die Familienversicherung oft früher.
BAföG und Nebenjob – wie viel darf ich verdienen?
Wenn du BAföG bekommst, darfst du 538 Euro monatlich zusätzlich verdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Wichtig: Du musst dein Einkommen rechtzeitig melden, sonst drohen Rückforderungen.
Und was ist mit Steuern – muss ich da überhaupt was zahlen?
In vielen Nebenjobs fällt für Studierende erstmal keine Lohnsteuer an. Verdienst du im Jahr aber mehr – etwa durch mehrere Jobs oder ein gut bezahltes Praktikum – kann Lohnsteuer abgezogen werden. Entscheidend ist dein Jahreseinkommen: Erst ab 10.908 Euro wird Einkommensteuer fällig. Bleibst du darunter, kannst du dir zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückholen. Kurz gesagt: Steuer gezahlt, heißt nicht automatisch Steuerpflicht – ein Blick auf den Jahresverdienst und eine Steuererklärung können sich lohnen.
Urlaub – hab ich als Studi überhaupt Anspruch?
Ja! Auch studentisch Beschäftigte haben gesetzliche Urlaubsansprüche – anteilig zum Arbeitsverhältnis. Arbeitest du regelmäßig drei Tage pro Woche, stehen dir zwölf Urlaubstage pro Jahr zu. Bei befristeten Verträgen gilt der Urlaub anteilig. Urlaub ist bezahlte Erholung – nicht freiwillige Freizeit. Du musst ihn nicht nacharbeiten, und während des Urlaubs darfst du ohne Zustimmung keine andere Erwerbsarbeit ausüben.
Wird mein Lohn im Urlaub weitergezahlt?
Ja. Während deines Urlaubs bekommst du weiter dein Gehalt – das sogenannte Urlaubsentgelt. Wenn du jede Woche gleich viel arbeitest, wird dein Lohn normal weitergezahlt. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen berechnet.
Was passiert, wenn ich krank werde?
Wirst du krank, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung – bis zu sechs Wochen lang bekommst du dein volles Gehalt weiter, auch im Minijob. Voraussetzung ist, dass du seit mindestens vier Wochen beschäftigt bist und spätestens ab dem vierten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegst.
Muss ich einen Krankheitstag nachholen?
Nein. Wenn du an einem geplanten Arbeitstag krank wirst, entfällt deine Arbeitsverpflichtung für diesen Tag – und du bekommst trotzdem Lohnfortzahlung. Du musst diesen Tag also nicht nachholen oder später "abarbeiten". Das gilt auch für kurzfristig vereinbarte Einsätze: Wenn dein Dienst abgesprochen war und du krank wirst, steht dir die Lohnfortzahlung zu.
Was bringt mir ein Tarifvertrag?
Studentische Hilfskräfte sind leider oft von Tarifverträgen ausgeschlossen. Dabei wäre genau das sinnvoll – denn Tarifverträge regeln nicht nur die Bezahlung, sondern auch Urlaub, Kündigungsfristen und vieles mehr. In Berlin gilt seit 2023 ein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte – und bringt dort spürbare Verbesserungen. Es lohnt sich, mit anderen aktiv zu werden, sich zu organisieren und für gute Bedingungen zu kämpfen.
Noch Fragen? ver.di ist für dich da
Die Arbeitswelt im Studium ist oft unübersichtlich – und leider nicht immer fair. Deshalb ist es wichtig, deine Rechte zu kennen und nicht allein zu bleiben. ver.di ist auch für studentisch Beschäftigte da. Als ver.di-Mitglied bekommst du kompetente Unterstützung: von der kostenlosen Beratung zu Arbeits- und Sozialrecht über Hilfe bei Problemen im Job bis hin zu konkreter Unterstützung bei Vertragsfragen, Lohn, BAföG oder Krankenkasse.
Gemeinsam lässt sich mehr bewegen.
FAQ zum Ausbildungsstart
Die meisten Ausbildungen in Deutschland beginnen am 1. August oder 1. September – je nach Bundesland, Branche und Ausbildungsbetrieb.
Zum Start deiner Ausbildung brauchst du vor allem eins: deinen vollständigen und korrekt ausgefüllten Ausbildungsvertrag. Zusätzlich verlangt die Personalabteilung deine Sozialversicherungsnummer, Angaben zu deiner Krankenkasse sowie deine Kontodaten für die Gehaltsüberweisung. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, musst du außerdem eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorlegen – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Was viele nicht wissen: Überstunden sind für Auszubildende grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Ausbildungszeit soll ausreichen, um deinen Beruf zu lernen. Bist du unter 18, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz – du darfst maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn du volljährig bist, sind Überstunden nur erlaubt, wenn sie extra bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Ein längerer Tag ist nur zulässig, wenn er zeitnah ausgeglichen wird und der Durchschnitt bei acht Stunden bleibt.
Und was, wenn du nur Kaffee kochst oder ständig Kisten schleppst? In der Ausbildung darfst du mithelfen, klar – aber du bist kein Ersatz für fehlende Arbeitskräfte. Wenn du dauerhaft Aufgaben übernimmst, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben, sprich deine Ausbilder*innen an. Bei Fragen, Problemen oder Unsicherheiten kannst du dich jederzeit an deine ver.di Jugend vor Ort wenden – wir sind für dich da!